Okt 18 2010

Die einfache Buchführung für kleinere Betriebe

Empfehlenswert ist diese Art der Buchführung zum Beispiel für Freiberufler, Nicht-Kaufleute, Einzelkaufleute sowie für Land- und Forstwirte. Hierbei sollten die Geschäftsprozesse überschaubar sein.

Zudem dürfen Unternehmen nicht buchführungspflichtig sein, um die Minibuchführung vorzunehmen. Bei Minibuchhaltungen werden nur Konten für die gängigen Geschäftsvorgänge angelegt. Diese Konten sind zum Beispiel Miete, Telefon, Büromaterialien etc. Innerhalb der angelegten Konten werden die Einnahmen und Ausgaben in einer zeitlichen Reihenfolge erfasst. Hinzu kommen die Konten bzw. Buchungen für die Kasse und das Bankkonto.

Generell werden bei dieser Buchhaltung keine Angaben über das vorhandene Betriebsvermögen, wie zum Beispiel Maschinen, Material, Bankguthaben, Forderungen etc. gemacht. Auch die Schulden des Unternehmens werden nicht aufgeführt. Nur durch eine Inventur lässt sich das gesamte Betriebsvermögen des Unternehmens feststellen.

Die Auswertung erfolgt durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hierbei werden lediglich die betrieblichen Einnahmen mit den Ausgaben gegenübergestellt. Diese Gegenüberstellung muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Hierzu bietet das Finanzamt entsprechende Vordrucke bzw. Formulare an. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung darf nach einem beliebigen Schema gegliedert werden, wenn die Einnahmen unterhalb eines bestimmten Wertes liegen.

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