April 28 2010
Lohnsteuer: absetzen kann man auch private Kosten
Viele Fragen stellen sich hinsichtlich der Einkommensteuererklärung beziehungsweise der Lohnsteuer. Absetzen kann man beispielsweise auch Sonderausgaben, welche die Steuerlast senken.
Die Steuerlast des Arbeitnehmers wird durch Sonderausgaben gesenkt, die anders als berufsbedingte Werbungskosten zum privaten Bereich zählen. Von der Lohnsteuer absetzen kann man diese Kosten, die somit die Steuern des Arbeitgebers drücken. Spenden, Ausgaben zur Berufsausbildung, Kirchensteuer, Unterhaltskosten, Beiträge zur Altersvorsorge und Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben, die man von der Lohnsteuer absetzen kann. Im Vergleich zum Arbeitnehmerpauschbetrag ist der Sonderausgabenpauschbetrag mit 72 Euro für Verheiratete (36 Euro für Ledige) nicht gerade sehr üppig angesetzt. Deswegen kann dieser Pauschbetrag auch relativ schnell überschritten werden.
Bis zu einem Höchstsatz kann man Altersvorsorgeaufwendungen absetzen. So konnten für das Steuerjahr 2008 beispielsweise Paare 27.200 Euro (Ledige 13.600 Euro) als besondere Ausgaben steuerlich geltend machen. Für das Steuerjahr 2009 lag der abzusetzende Satz bei 68 Prozent, was auf die Beiträge zur Basisversorgung bezogen war. Auch mit der Riester-Rente kann man Steuern sparen. Denn seine staatlichen Zulagen und das gesparte Geld innerhalb des Riester-Vertrages kann man bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzen. 2.100 Euro waren hier z.B. für 2009 steuerlich absetzbar.
Von der Lohnsteuer absetzen kann der Student (Studium) oder der Azubi (Berufsausbildung) seine Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro. Abgesetzt werden können auch die Zahlungen zum Unterhalt an den ehemaligen Gatten oder die Ex-Ehefrau. Dabei können bis zu 13.805 Euro ins Feld geführt werden. Abgesetzt werden können ab 2010 zudem die Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge für den getrennt lebenden beziehungsweise geschiedenen Ehepartner, wenn sie über den tatsächlichen Unterhaltszahlungen (13.805 Euro) liegen. Als Sonderausgaben geltend machen können Gönner ihre Spenden bis zu 20 Prozent ihres gesamten Jahreseinkommens. Einen Spendenhöchstbetrag gibt es für Parteispenden oder Zuwendungen an Wahlvereinigungen. Singles können hier bis zu 1.650 Euro (Verheiratete 3.300 Euro) als besondere Ausgaben geltend machen. Man sieht also, dass es lohnenswert ist, sich zu informieren.