Jan 03 2011
Umsatzsteuer: Voranmeldung mit aktuellen Zahlen
Die Besteuerung einer Firma ist eine zentrale Frage bei der Gründung. Es ist wichtig, sich über die Optionen genau zu informieren und die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.
Bei der Gründung einer Firma müssen zahlreiche Aspekte beachtet werden, wie z. B. die Wahl der Rechtsform, des Firmennamens und die Besteuerung. In Bezug auf die Umsatzsteuer stehen zwei Optionen zur Auswahl: die Regelbesteuerung oder die Besteuerung als Kleinunternehmer.
Wenn ein Unternehmen zur Regelbesteuerung optiert, heißt das, dass es verpflichtet ist, seinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Er muss zu den Preisen für seine Dienstleistungen oder seine Produkte den jeweiligen Steuerbetrag vereinnahmen und diese Beträge an das Finanzamt abführen. Die Daten darüber werden in der sogenannten Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt. Ein Unternehmen, das sich für diese Option entscheidet, darf jedoch von den eingenommenen Steuergeldern die sogenannte Vorsteuer ziehen. Darunter versteht man, dass der Betrag an Steuern, den das Unternehmen selbst bei seinen Einkäufen aufgewendet hat, von der vereinnahmten Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Diese Zahlen werden in einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermittelt, man kann auch beantragen, dass diese Voranmeldung nur einmal im Quartal vorgenommen werden muss. Die Voranmeldung erfolgt in der Regel online, den Unternehmen werden vom Finanzamt entsprechende digitale Formulare bereitgestellt. Die Zahlen, die angezeigt werden müssen, beruhen auf den aktuellen Einnahme-Überschuss-Rechnungen des Unternehmens und bilden lediglich die finanzielle Situation in Bezug auf die Steuern ab.
Ein Unternehmen, das den Status Kleinunternehmer aufweist, muss keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es von seinen Kunden keine Umsatzsteuer vereinnahmt. Daher ist jedoch auch kein Abzug der bereits gezahlten Umsatzsteuerbeträge möglich. Ob eine Firma als Kleinunternehmer auftreten darf oder nicht, ist vom jährlichen Umsatz abhängig. Es gibt Gesetze, in denen diese Grenzen genau definiert werden. Wenn sich ein Existenzgründer nicht entscheiden kann, welche Option er auswählt, kann er sich z. B. im Rahmen eines Existenzgründerseminars beraten lassen. Auch ein Steuerberater kann zu diesem Thema ausführlich informieren und dem Unternehmer wichtige Hinweise und Tipps zum Thema Umsatzsteuer geben. Des Weiteren gilt: Wer in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit größere Investitionen, wie z. B. den Kauf von teuren Maschinen oder mehreren Firmenwagen plant, sollte sich eher für die Regelbesteuerung entscheiden, da er durch den Vorsteuerabzug Geld sparen kann.