Jan 03 2011
Wissenswertes zur Einnahmen-Überschussrechnung
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine der einfachsten Arten der Gewinnermittlung. Sie zählt zu den pauschalen Gewinnermittlungsmethoden und wird häufig von Freiberuflern und Kleinunternehmern praktiziert.
Bei der Einnahmenüberschussrechnung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung handelt es sich um eine Methode zur Gewinnermittlung, bei der das Zufluss- und Abflussprinzip gilt. Dabei werden nur die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens erfasst, die in einem Wirtschaftsjahr getätigt wurden. Davon ausgenommen sind jedoch wiederkehrende Posten, die ungefähr zehn Tage vor oder nach dem Jahresende ab- oder zufließen. Wer sich für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entscheidet, der sollte wissen, dass Investitionen, die in das bewegliche Anlagevermögen getätigt werden, nur in der Höhe der jeweiligen Abschreibung als Kosten Gewinn mindernd verrechnet werden. Veränderungen im Bestand werden bei dieser Gewinnermittlungsmethode nicht berücksichtigt.
Doch nicht alle Unternehmer können ihren Gewinn mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln beziehungsweise ermitteln lassen. Das Einkommenssteuergesetz regelt genau, wer diese Gewinnermittlungsmethode anwenden kann und wer nicht. So dürfen pauschal gesagt, alle diejenigen, die in freien Berufen arbeiten, und auch Kleingewerbetreibende ihren Gewinn nach dieser vereinfachten Methode ermitteln. Manchen Unternehmen, zum Beispiel jene, die als Rechtsform eine GmbH haben, sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Bücher zu führen und als Jahresabschluss eine Bilanzierung machen zu lassen. Für sie kommt die Einnahmenüberschussrechnung nicht infrage.
Von den pauschalen Gewinnermittlungsmethoden gilt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als eine der einfachsten. Dennoch ist es vor allem für Leute, die keine steuerliche Vorbildung haben, häufig nicht einfach die Abrechnung mit dem zuständigen Amt vorzunehmen. Viele Freiberufler und Gewerbetreibende holen sich professionelle Hilfe: Ein Steuerberatungsbüro oder Steuerfachleute können hierzu engagiert werden. Wer auf der Suche nach einer passenden steuerlichen Beratung ist, sucht im Branchenverzeichnis der jeweiligen Stadt oder im Internet nach Anbietern. Um das beste Angebot ausfindig zu machen, sollte man sich etwa drei Angebote von regional ansässigen Steuerberatungsbüros machen lassen. Wenn die Unternehmen eine Webpräsenz haben, verschafft man sich auch schon einen ersten Eindruck. Die Angebote sollte man nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungs- bzw. Serviceumfang hinterfragen. Sollen Unklarheiten auftreten, so ist es am besten alle Fragen telefonisch zu klären. Einige Steuerberater bieten auch eine kostenfreie Erstberatung an. In einem solchen Beratungsgespräch kann man sich ein umfassendes Bild machen und erste Fragen loswerden.
Weitere Informationen zur Einkommensüberschussrechnung erhält man auf spezialisierten Websites und Online-Foren sowie natürlich im Einkommenssteuergesetz.