Mai 12 2009
Tipps zur Lohnsteuer: Freibetrag optimal nutzen
Ein Lohnsteuer Freibetrag erhöht unmittelbar das Netto-Einkommen. Wer jeden Monat mehr Geld auf dem Konto haben möchte, sollte den Steuerfreibetrag richtig wählen. Voraussetzung ist der Antrag beim Finanzamt.
Das Steuerrecht bietet Arbeitnehmern so manche Möglichkeit, um ihre Belastungen zu senken. Viele Vergünstigungen sind jedoch abhängig von einem „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. Ein wichtiges Beispiel ist hier der Lohnsteuer Freibetrag. Wer frühzeitig weiß, dass er im kommenden Jahr hohe Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen hat, kann auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen.
Entsprechende Formulare bekommt man beim Finanzamt oder als Anhang von guter Steuer-Software. Nach dem Ausfüllen schicken Sie den Antrag zusammen mit der Lohnsteuerkarte per Post zum Finanzamt. Wenn der Antrag Auswirkungen auf die steuerliche Bewertung eines Ehepartners hat, etwa beim Übertragen von Kinderfreibeträgen, müssen außerdem beide Partner ihre Karte beim Finanzamt vorlegen. Vorteil: Durch einen eingetragenen Steuerfreibetrag zahlt der Arbeitgeber sofort mehr Lohn aus. Anstatt auf eine eventuelle Rückzahlung beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich zu warten, können Sie so unmittelbar über Ihr Geld verfügen. Im Gegenzug verlangt der Gesetzgeber allerdings, dass Sie dann am Jahresende unaufgefordert eine Steuererklärung abliefern.
Vom Grundgedanken her, ist der Lohnsteuer Freibetrag eine vorweggenomme „kleine“ Steuererklärung. Entsprechend gründlich überprüfen die Sachbearbeiter am Jahresende, ob Ihre Ausgaben tatsächlich die gesetzliche Antragsgrenze von 600 Euro überschritten haben. Auch wenn die Finanzbeamten nur noch in Ausnahmefällen konkrete Belege sehen wollen, sollte die Auflistung Ihrer Kosten stichhaltig sein. Schummeleien mit Kilometerabrechnungen, überzogene Verpflegungskosten oder bar bezahlte Babysitter führen regelmäßig zu Widersprüchen.
Zu den häufigsten Gründen für einen Steuerfreibetrag zählt Pendlerkosten. Schon wenn die tägliche Fahrt zur Arbeit mehr als 14 Kilometer beträgt, lohnt der Eintrag in die Lohnsteuerkarte. Nachdem der Gesetzgeber vor einigen Jahren die Freibeträge für Pendler deckeln wollte, liegt die absetzbare Grenze derzeit bei maximal 4.500 Euro. Kinderbetreuungskosten können zu zwei Drittel der Ausgaben von der Steuer abgezogen werden. Pro Kind gibt es hier eine Obergrenze von momentan 4000 Euro.