Mai 12 2009

Lohnsteuer absetzen: Tipps und Tricks

Viele Arbeitnehmer sind unsicher, was sie alles von der Lohnsteuer absetzen können. Einen großen Posten nehmen die Werbungskosten ein. Doch auch andere Ausgaben lassen sich von der Steuer abziehen.

Die Lohnsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle des Staates. Je nach Steuerklasse verlangen die Finanzämter einen bestimmten Prozentsatz des Arbeitslohns und verteilen ihn an Bund, Länder und Gemeinden. Anders als die Einkommenssteuer wird die Lohnsteuer dabei direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an den Fiskus abgeführt. Über die jährliche Steuererklärung hat der Zahler jedoch die Möglichkeit, sich einen Teil des Geldes wieder zurück zu holen.

Wer möglichst viel von der Steuer absetzen möchte, braucht eine Checkliste mit allen absetzbaren Leistungen. Einen raschen Überblick liefert das Internet. Neben Werbungskosten (Fahrtkosten, Berufsbekleidung, Beiträge) und Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltskosten, Weiterbildungen und Kirchensteuer) lässt sich mit sogenannten außergewöhnlichen Belastungen das zu versteuernde Einkommen senken.

Auch wenn jüngere Arbeitnehmer diese Ausgaben noch kaum im Blick haben, können sie in späteren Jahren deutlich spürbar werden. Gerade Pflegekosten für ältere oder behinderte Angehörige steigen rasch auf hohe Summen an. Hinzu kommen Kosten für Haushaltshilfen und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Hiermit bezeichnet der Gesetzgeber Zahlungen an Handwerker, Gärtner und Putzhilfen, die sich zu 20 Prozent beim Finanzamt zurückfordern lassen.

Um die Berufstätigkeit von Müttern zu fördern, lassen sich Betreuungskosten für Kinder weitgehend von der Lohnsteuer absetzen. Bis zu 2.300 Euro zahlt das Finanzamt für die Unterbringung der lieben Kleinen in der Kita oder bei einer Tagesmutter.

Tipp: Wenn Sie im vergangenen Jahr viel Geld für Medikamente, Krankengymnastik oder ärztliche Behandlungen ausgeben mussten, können Sie diese ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Besonders interessant ist dies für ältere Steuerzahler, die jetzt vielleicht zum ersten Mal als Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen.

Bitte beachten: Wenn Sie Tischler, Klempner & Co. bar bezahlen, kann das sich Finanzamt quer stellen. Viele Zahlungen für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen akzeptieren die Finanzämter nur bei Überweisung vom Konto. Eine bloße Quittung reicht meist nicht aus. Wer am Jahresende keine böse Überraschung erleben möchte, solle daher auch mit Pflegedienst, Putzhilfe oder Gärtner sicherheitshalber per Bankkonto abrechnen.

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