Juli 07 2011

Beim Lohnsteuerjahresausgleich können Sie kräftig sparen

Wenn der Lohnsteuerjahresausgleich ansteht, sollte man sich etwas Zeit nehmen. Auch in Eigenregie lässt sich auf einfachem Wege eine Menge Geld sparen.

Sie kennen das sicherlich: Sie arbeiten das ganze Jahr über hart, wundern sich bei Ihrer Gehaltsabrechnung jedes Mal, warum nur so wenig vom Einkommen übrig bleibt und haben dann jedes Jahr auch noch eine Aufforderung im Briefkasten, in der das Finanzamt Sie hochachtungsvoll bittet, Ihre Einkommensteuererklärung abzugeben. Doch aufgepasst, dies ist Ihre Chance, denn wenn Sie alles beachten, können Sie hier eine Menge Geld herausholen. Die Möglichkeiten, bestimmte Kosten als Werbungskosten beziehungsweise als Sonderausgaben geltend zu machen, sind trotz immer weiterer Einschnitte durch den Gesetzgeber nach wie vor recht groß.

So kann man eine ganze Reihe von Versicherungen, die man abgeschlossen hat, als Sonderausgaben geltend machen. Dazu gehören Privathaftpflichtversicherung,

Kfz-Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, private Krankenversicherung und Lebensversicherungen, die dazu bestimmt sind, der privaten Altersvorsorge zu dienen. Allerdings dürfen diese erst nach dem sechzigsten Lebensjahr ausgezahlt werden und es darf kein Kapitalwahlrecht bestehen. Auch eine Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall zahlt, wird vom Finanzamt steuerlich anerkannt. Des Weiteren kann man Spendenquittungen, Steuerberatungskosten und in gewissen Fällen auch Krankheitskosten ansetzen.

Wenn Sie eine Familie mit Kindern haben, können Sie für die Kinder entweder den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld steuerlich geltend machen. Der Kinderfreibetrag liegt momentan bei eintausendachthundertvierundzwanzig Euro und der Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag bei weiteren eintausendachtzig Euro pro Ehegatten. Das Finanzamt wählt allerdings für jeden Steuerpflichtigen die jeweils günstigere Alternative aus, was Günstigerprüfung genannt wird. Der Kinderfreibetrag lohnt sich zumeist erst bei höheren Einkommen. Der Lohnsteuerjahresausgleich birgt auch bei den Werbungskosten für die Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnort einige Möglichkeiten. Die Entfernung muss zwar ziemlich genau angegeben werden, allerdings muss die Anzahl der Fahrten nicht einhundertprozentig belegt werden. Wer kein kostenloses Girokonto hat, kann sich erkundigen, ob auch diese von den Steuern abgesetzt werden können.

Sollten Sie einen Teil der Arbeit von zuhause aus erledigen gibt es die Möglichkeit, Werbungskosten für ein eigenes Arbeitszimmer abzusetzen. Auch dies sollten Sie genau im Auge behalten, da hier locker mal Steuersparpotentiale von einigen hundert Euro zu finden sind. Begreifen Sie den Lohnsteuerjahresausgleich als Chance und nicht nur als lästige Pflicht, so können Sie sich am Ende vielleicht über eine satte Steuererstattung freuen.

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