Aug 23 2010

Das amtliche Lohnsteuer-Formular richtig ausfüllen

Die Lohnsteuer wird bei Arbeitnehmern direkt vom Gehalt abgezogen. Da hierbei Sonderausgaben nicht berücksichtigt werden, lässt sich mit einem Lohnsteuerjahresausgleich eventuell eine Rückerstattung erreichen.

Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, beispielsweise wenn sie zusätzlich Einkommen aus selbstständiger Arbeit erzielen, über mehrere Lohnsteuerkarten verfügen oder als Verheirateter eine andere Steuerklasse haben als ihr Ehepartner. Für die meisten Angestellten ist der Lohnsteuerjahresausgleich hingegen freiwillig, kann sich aber unter Umständen deutlich bezahlt machen. Wer einen weiten Anfahrtsweg zur Arbeit hat, sich auf eigene Kosten weiterbildet, sich selbst Arbeitsmaterialien oder Berufsbekleidung anschaffen muss oder sonstige Ausgaben steuerlich geltend machen kann, erhält mitunter eine Steuerrückerstattung vom Finanzamt.

Wer zum Einreichen einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss dies bis zum 31. Mai des Folgejahres erledigen, es sei denn, er lässt sie von einem Steuerberater erstellen. Dieser kann eine Fristverlängerung bis zum Jahresende beantragen und weiß außerdem genau, wie die einzelnen Formulare auszufüllen sind. Möchte man dies selbst übernehmen, kann es hilfreich sein, sich ein Buch zu diesem Thema anzuschaffen oder im Internet nach weiteren Informationen zu suchen, da das Beiheft des Finanzamts meist eher knappgehalten ist. Mit dem Ausfüllen kann man sich bis zu vier Jahre Zeit lassen, sofern man die Steuererklärung freiwillig erstellt. Dennoch ist es ratsam, nicht allzu lange damit zu warten, zumal alle Belege aufbewahrt und mit den Formularen eingereicht werden müssen. Je eher man sich um den Lohnsteuerjahresausgleich kümmert, desto schneller erhält man auch eventuell zu viel bezahlte Steuern zurück.

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