Juni 29 2010

Den Lohnsteuer Ratgeber gibt es ab 2011 nicht mehr

Die Lohnsteuerkarte wurde 2010 letztmalig in Papierform erstellt und steht ab 2011 digitalisiert zur Verfügung. Dadurch entfallen auch die Informationen, die in der beigelegten Broschüre zu finden gewesen sind.

Für viele steuerpflichtige Bürger bedeutet der Wegfall der altbewährten Steuerkarte in Papierform, keinerlei wesentliche Veränderung. Alle Arbeitgeber bekommen ab dem Jahr 2011 die benötigten Informationen auf digitalem Weg von den jeweils zuständigen Finanzverwaltungen zur Verfügung gestellt. Das betrifft alle Informationen, die für einen korrekten Lohnsteuerabzug notwendig sind. Dazu zählt die gewählte Steuerklasse, eine eventuelle Kirchenzugehörigkeit, Kinderfreibeträge und Freibeträge, die zusätzlich monatlich berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig wird auf dieser elektronischen Steuerkarte erstmalig die elfstellige Steueridentifikationsnummer, die von den Finanzbehörden erstellt wurde, vorhanden sein.

Arbeitnehmer und Angestellte müssen also ab dem Jahr 2011 ihre Lohnsteuerkarte nicht mehr persönlich beim Arbeitgeber abgeben. Allerdings erhalten diese auch keine zusätzlichen Informationen zur Besteuerung des monatlichen Einkommens mehr. In der kleinen, der Lohnsteuerkarte jährlich beigelegten Broschüre, fanden bisher alle steuerpflichtigen Bürger jede Menge nützliche Informationen rund um die richtige Steuerklassenwahl. Außerdem wurden in dieser Broschüre bisher Tipps veröffentlicht, wie die monatliche Steuerbelastung so gering wie möglich gehalten werden kann, und welche Pauschalbeträge und Freibeträge in jeder Steuerklasse automatisch berücksichtigt worden sind.

Da diese Informationen für viele steuerpflichtige Bürger wichtig gewesen sind, werden diese nun im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei auftretenden Fragen rund um die Steuerklasse sollten auch die Mitarbeiter in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen den Arbeitnehmern kompetent Auskunft geben können. In schwierigen Fällen besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass der steuerpflichtige Bürger sich an das jeweils zuständige Finanzamt wendet. Die Eintragung zusätzlicher Freibeträge muss ab dem Jahr 2011 generell beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Direkt vom Finanzamt werden solche Informationen auf elektronischem Weg an den betreffenden Arbeitgeber weiter geleitet. Nach wie vor ist ein Steuerklassenwechsel innerhalb des Kalenderjahres möglich.

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