März 16 2010
Der Einkommensteuer Freibetrag
Der Einkommensteuer Freibetrag mindert die Bemessungsgrenze der zu zahlenden Steuern. Der Freibetrag zur Einkommensteuer setzt sich aus unterschiedlichen Freibeträgen zusammen.
Der Einkommensteuer Freibetrag mindert den zu zahlenden Steuerbetrag, indem die Beitragsbemessungsgrenze durch den Freibetrag erhöht wird. Dieser Freibetrag setzt sich dabei aus unterschiedlichen Freibeträgen zusammen. Der Grundfreibetrag stellt dabei das Existenzminimum in steuerlicher Hinsicht dar. Dieser Grundfreibetrag lag 2009 bei 7.834 EUR und liegt 2010 bei 8.004 Euro für alle ledigen einkommensteuerpflichtigen Personen.
Unterhalb dieser Einkommensbeträge müssen steuerpflichtige Personen keine Einkommensteuer bezahlen. Liegt das Einkommen über dem Freibetrag der einzelnen steuerpflichtigen Personen, so wird die Einkommensteuer fällig. Diese unterliegt dabei der Steuerprogression. Durch diese wird die Steuer von Geringverdienern mit einem günstigeren Steuersatz berechnet als bei der zu zahlenden Steuer von besser verdienenden Steuerzahlern.
Das Einkommen, welches als Grundlage für die Berechnung gilt, kann sich dabei neben dem Arbeitslohn zum Beispiel aus Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder aus Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft zusammensetzen. Daneben erhöhen auch Zinsen und Dividenden das steuerpflichtige Einkommen. Der Einkommensteuer Freibetrag setzt sich neben diesem Grundfreibetrag auch aus weiteren Freibeträgen zusammen. So zählt zu dem Einkommensteuer Freibetrag auch der Kinderfreibetrag oder auch die jeweilige Lohnsteuerklasse hinzu. Die Einkommensteuer Freibeträge kann sich jede steuerpflichtige Person auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Diese Eintragung der Freibeträge ist jeweils bis Ende November jeden Jahres möglich.
Auch der jeweilige Familienstand wirkt sich auf die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer aus. So erhalten zum Beispiel Ehegatten eine günstigere Steuerklasse als eine ledige steuerpflichtige Person. Die gewählte Steuerklasse des Einzelnen wird auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Insgesamt gibt es im deutschen Steuersystem sechs Steuerklassen. Die Steuerklasse Eins kommt dabei unter anderem für ledige steuerpflichtige Personen in Frage und die Steuerklasse Drei unter anderem für verheiratete Steuerzahler, falls ein Ehepartner deutlich mehr als der andere verdient.