Jan 20 2010
Der Einkommensteuertarif - Herz des Steuerrechts
Wer sich in Deutschland mit dem Steuerrecht befasst, kommt um den Einkommensteuertarif nicht herum. Je nach Höhe des Einkommens zahlen Steuerpflichtige einen unterschiedlichen Prozentsatz ihres Einkommens als Steuer.
Viel Unkenntnis besteht bei Steuerpflichtigen, wenn es um den Einkommensteuertarif geht. Viele beklagen sich, dass die Steuerlast in Deutschland höher sei als in anderen Ländern. Das mag bei einzelnen Steuerarten so sein, schaut man sich das deutsche System aber in seiner Gesamtheit an, dann werden in Deutschland keine höheren, in einigen Fällen sogar niedrigere Steuern als in vergleichbaren Staaten verlangt. Um eine Steuergerechtigkeit herbeizuführen, zahlen in Deutschland Steuerpflichtige entsprechend der Höhe ihres Bruttoeinkommens Steuern.
Dabei bleibt ein Grundbetrag für die Existenzsicherung steuerfrei. Erst ab einen zu versteuernden Einkommen von 8.000 Euro muss der Steuerpflichtige Steuern zahlen. Der Grenzsteuersatz beträgt dann 14 %, das entspricht einem effektiven Steuersatz von 0,3 Prozent. Wer dagegen 24.000 Euro brutto verdient, hat einen Grenzsteuersatz von 29 %, was einem effektiven Steuersatz von 16,2 % entspricht. Diese Steigerung des Steuersatzes wird als Steuerprogression bezeichnet und beruht auf der Philosophie, dass der Leistungsstärkere mehr an den Staat leisten kann als der Geringverdienende. Dabei gibt es fünf Tarifzonen, der Steuersatz ist in der Progressionstabelle in Stufen von 1.000 Euro ausgelegt. Wer 95.000 Euro als Lediger zu versteuern hat, landet bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent, effektiv sind das 33,6 Prozent. Grenzsteuersatz bedeutet, dass die 42 Prozent lediglich auf die letzte Stufe innerhalb der Progression bezahlt werden, für die Stufe darunter sind es nur 41 Prozent, für die erste Stufe nach dem Existenzminimum sind es nur 14 Prozent. Aus dem Durchschnitt ergibt sich der effektive Steuersatz. Niemand zahlt also den Höchststeuersatz auf das gesamte Einkommen. Im öffentlichen Verständnis wird aber gerne so getan, als sei dies so.
Allerdings hat der progressive Einkommensteuertarif den Nachteil, dass Gehaltserhöhungen in den Grenzsteuersatz fallen. Da vom Einkommen auch Sozialbeiträge erhoben werden, bleiben dem Arbeitnehmer dann oft nur kleine Beträge übrig, in Einzelfällen kann er sogar weniger als vor der Gehaltserhöhung in der eigenen Tasche haben. Reformen dazu werden schon seit vielen Jahren angekündigt.