Okt 18 2010
Deutsches Steuerrecht auch international beeinflusst
Egal, ob Unternehmen oder Privatperson – in Deutschland muss (fast) jeder Steuern zahlen. Welche dies sind und wie hoch die Steuerlast ausfällt, ist im Steuerrecht bis ins kleinste Detail geregelt.
Steuern gibt es in vielen Variationen. Und nicht alle Steuern sind nur auf nationaler Ebene zu zahlen. Auch auf internationaler Ebene gibt es ein Steuerrecht, das beispielsweise in verschiedenen Vorgaben der Europäischen Union geregelt wird. Das nationale Steuerrecht dagegen – also unter anderem die Steuergesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland – ist zwar auch von internationalen Gegebenheiten beeinflusst, wird aber allein auf nationaler Ebene geregelt. In Deutschland beispielsweise unter anderem durch die „Abgabenordnung“. In dieser Abgabenordnung wird bis ins kleinste Detail beschrieben, welche Verfahren zur Steuerfestsetzung und Steuererhebung angewandt werden müssen. Auch die wesentlichen Vorschriften des sogenannten Steuerverfahrensrechts sind hier geregelt. Wie hoch die Steuerschuld im Einzelnen ist, ist allerdings nicht in der Abgabenordnung verankert. Die Höhe der Steuerschuld wird durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen geregelt. Darüber hinaus werden auch solche Normen zum deutschen Steuerrecht gezählt, die Vorschriften zur Steuerverwaltung und zur Finanzgerichtsbarkeit umfassen. Die Festsetzung der Steuer, die Verteilung der Erträge aus den Steuern und die Verwaltung der Steuern sind im Finanzverfassungsrecht zusammengefasst, welches in der Verfassung der Bundesrepublik verankert ist. Verantwortlich für diese drei Bereiche sind Bund, Länder und Gemeinden in unterschiedlicher Form.
Unterschieden wird im Steuerrecht der Bundesrepublik außerdem nach dem allgemeinen Steuerrecht und dem besonderen Steuerrecht. Zu Ersterem gehört unter anderem die Abgabenordnung oder das Finanzverwaltungsgesetz. Letzteres dagegen enthält unter anderem Regelungen zu Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer oder Umsatzsteuer.