März 31 2010
Die Berechnung des aktuellen Einkommensteuer Höchstsatz
Schon seit dem Wirtschaftswunder wird der Einkommensteuer Höchstsatz heiß diskutiert und als zu niedrig empfunden. Dennoch wurde sie durch die verschiedenen Regierungen immer wieder gesenkt.
Bereits in den fünfziger Jahren mussten Gutverdienende für Ihr Einkommen relativ hohe Steuern zahlen. Der Einkommenssteuer Höchstsatz lag in den Jahren 1958 bis 1964 beispielsweise bei 53 %. Diesem lag ein Eingangssteuersatz von 20 % zugrunde. Dieses Steuerkonzept der CDU Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer spülte durch den Wirtschaftsaufschwung große Mengen Steuergelder in die Bundeskasse. Allerdings hat die damalige Regierung die Mittel auch wieder großzügiger ausgegeben als dies in späteren Jahren der Fall war.
Im Jahre 1975 wurde von der Regierung Schmidt in der Wirtschaftskrise die Steuersätze sogar noch angehoben. Der Einkommenssteuer Höchstsatz lag damals bei 56 %. Gleichzeitig wurde auch der Eingangssteuersatz wurde auf 22 % angehoben. In den 90er Jahren lag der Spitzensteuersatz dann viele Jahre konstant bei 53 % wobei der Eingangssteuersatz in dieser Zeit eher schwankte.
Im Jahr 2000 allerdings wurde der Höchstsatz dann über einige Jahre kontinuierlich über 51 %, 48,5 % und 45 % abgesenkt bis er im Jahr 2005 schließlich bei 42 % lag. Dieser Satz gilt bis in das aktuelle Steuerjahr. Der Eingangssatz fiel ebenfalls von 25 % im Jahr 1996 auf aktuell 14 %. Diese Maßnahmen gingen mit immer weiter sinkendem Bruttosozialprodukt und steigender Arbeitslosigkeit einher.
Im Jahre 2007 wurde schließlich nach langen Diskussionen die sogenannte Reichensteuer eingeführt. Diese Einnahmen lagen mit einem Einkommensteuer Höchstsatz von 45 % noch drei Prozent über dem geltenden Spitzensteuersatz von 42 %. Diese Reichensteuer gilt momentan erst ab einem zu versteuernden Einkommen über 250.700 Euro. Allerdings erreichen trotz Krise immer noch sehr viele Selbstständige und auch Angestellte in der Bundesrepublik diesen Betrag locker oder übertreffen ihn noch um ein Vielfaches.
Diese Personen suchen dann immer wieder nach Schlupflöchern wie zum Bespiel einem Nummernkonto in der Schweiz oder in Liechtenstein um den deutschen Fiskus elegant zu umgehen. Die Bundesregierung verfolgt diese Steuersünden aber immer häufiger mit wachsendem Erfolg.