Juni 29 2010
Die Einkommenssteuer-Grenze und ihre diversen Stufen
In Deutschland wird die Einkommenssteuer nach einem Stufentarif berechnet. Für geringe Einkommen, die unterhalb einer bestimmten Grenze liegen, müssen keine Steuern entrichtet werden.
Jeder, der über ein eigenes Einkommen verfügt, muss in der Regel auch Steuern zahlen. Ausnahmen gibt es jedoch für Geringverdiener, die unterhalb einer bestimmten Verdienstgrenze liegen. Bis zu diesem Betrag muss man keine Einkommenssteuer entrichten. Das gilt auch für Personen, die deutlich mehr als diesen Betrag verdienen. In diesem Fall müssen die Steuern nur für den Anteil des Einkommens entrichtet werden, der oberhalb dieser Grenze liegt. Außerdem gibt es mehrere Einkommensstufen, bei denen sich der Steuersatz erhöht. Beginnend mit dem verhältnismäßig günstigen Einkommenssteuersatz steigen die Sätze stufenweise an, bis sie schließlich den Spitzensteuersatz erreichen. Hierbei wird immer nur der Teil des Einkommens mit dem höheren Satz besteuert, der auch oberhalb der jeweiligen Grenze liegt. Daher gilt nur bei sehr geringem Verdienst ein einziger Steuersatz für das gesamte Einkommen. Sobald dieses die nächsten Stufen erreicht, werden bei der Berechnung der Einkommenssteuer anteilig unterschiedliche Steuersätze berücksichtigt.
Bei Arbeitnehmern wird die Einkommenssteuer, die hier häufig auch als Lohnsteuer bezeichnet wird, direkt vom Gehalt abgezogen und durch den Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt. Selbstständige müssen einmal jährlich eine Einkommenssteuererklärung erstellen und erhalten anschließend vom Finanzamt einen Steuerbescheid. Beide Gruppen können Sonderausgaben geltend machen, die das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast senken. Selbstständige geben diese Kosten direkt in der für sie verpflichtenden Steuererklärung an, Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, freiwillig einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurück zu erhalten. Das lohnt sich insbesondere für Personen mit einem langen Arbeitsweg oder hohen Ausgaben für Arbeitsmaterialien und Weiterbildungsmaßnahmen. Auch die Kosten für einen arbeitsbedingten Umzug kann man in der Steuererklärung angeben. Im Zweifelsfall kann sich die Beratung durch einen Steuerberater lohnen, da das komplizierte deutsche Steuerrecht für Laien nur schwer zu überblicken ist.