Aug 23 2010

Die pauschale Lohnsteuer und ihr Anwendungsbereich

In bestimmten Fällen werden die Bezüge des Arbeitnehmers nicht mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Die Lohnsteuer wird dabei mit einem durchschnittlichen oder einem gesetzlich vorgeschriebenen Steuersatz erhoben.

Die Lohnsteuer eines Arbeitnehmers wird nach dem Lohnsteuertarif ermittelt. Diese kann auch pauschal erhoben werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Lohnsteuer kann für den gesamten Arbeitslohn oder nur für Teile des Lohns pauschaliert werden. Die Pauschalierung der Lohnsteuer muss von dem Arbeitgeber beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Der Antrag wird genehmigt, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Allgemeinen ist die Pauschalierung der Lohnsteuer zugelassen, wenn der Arbeitgeber in mehreren Fällen sonstige Bezüge gewährt, oder wenn er die Lohnsteuer nicht nach Vorschrift einbehalten hat, und deswegen in mehreren Fällen Lohnsteuer nachgefordert wird. Weiterhin kann eine pauschale Steuer bei bestimmten Arten von Sachleistungen oder Zahlungen, die die Belegschaft erhält, angewendet werden. Dazu gehören beispielsweise verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten und Erholungsbeihilfen. Auch die verbilligte Beförderung des Arbeitnehmers und die Zuschüsse für die Fahrten zwischen Arbeitsort und Wohnung können pauschal besteuert werden.

Die Bezüge aus einer kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung können ebenfalls pauschal besteuert werden. In diesen Fällen ist die Vorlage einer Lohnsteuerkarte nicht notwendig. Die Lohnsteuer kann außerdem bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen pauschal berechnet werden. Zu diesen Leistungen gehören besonders Zahlungen an die Pensionskasse oder an Direktversicherungen. Eine Pauschalierung ist ferner bei der Einkommensteuer möglich, besonders im Bezug auf Sachzuwendungen.

Social Bookmarks