Feb 24 2010
Eine Einkommensteuer Erstattung erzielen
Viele Kosten können von der Steuer abgesetzt werden und so zu einer Einkommensteuer Erstattung seitens des Finanzamts führen. Daher lohnt es sich meist, eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
Es gibt wohl kaum jemanden, der gerne mehr Steuern bezahlt als er eigentlich müsste. Viele Menschen tun dies dennoch, und zwar ohne davon zu wissen. Da die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen wird, denken viele gar nicht daran, dass ihnen unter Umständen eine Einkommensteuer Erstattung zusteht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man einen langen Arbeitsweg auf sich nehmen muss. Die Fahrtkostenpauschale fällt in diesem Fall recht hoch aus und kann die Steuerlast daher deutlich mindern.
Auch Umzüge können in der Steuererklärung angegeben werden, sofern man dabei näher an seine Arbeitsstelle zieht. Dies ist auch dann möglich, wenn die Entfernung gar nicht der Grund für den Wohnungswechsel gewesen ist. Des Weiteren können sämtliche Kosten für Fort- oder Weiterbildungen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehört auch der Anschaffungspreis für Fachbücher und Studienmaterial. Prinzipiell werden die meisten Ausgaben, die direkt mit der Berufsausübung zusammen hängen, von den Finanzämtern anerkannt. Darüber hinaus können Spendenzahlungen, Gesundheitskosten und Mitgliedsbeiträge für politische Parteien steuerlich geltend gemacht werden.
Daher lohnt es sich in den meisten Fällen, eine Einkommensteuererklärung einzureichen, auch wenn man nicht dazu verpflichtet ist. Bei Arbeitnehmern wird sie häufig auch als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet. Theoretisch kann man sich damit bis zu vier Jahre Zeit lassen, sollte dies aber so bald wie möglich erledigen. Ansonsten vergisst man diese Formalität recht schnell und lässt sich dadurch unter Umständen eine hohe Einkommensteuer Erstattung entgehen.
Für Personen, die zwingend eine Steuererklärung einreichen müssen, gelten deutlich knappere Fristen. Sie müssen die vollständigen Unterlagen spätestens zum 31. Mai des Folgejahres dem Finanzamt vorlegen. Übernimmt ein Steuerberater die Einkommensteuererklärung, kann die Frist bis zum Jahresende verlängert werden. Dies muss aber unbedingt vorher abgeklärt werden. Wer seine Unterlagen ohne ausdrückliche Fristverlängerung zu spät einreicht, muss mit einem deutlichen Verspätungszuschlag rechnen.