März 25 2010

Einkommensteuer Formulare kann man auch downloaden

Wer keine Einkommensteuer Formulare vorliegen hat, kann diese beim Finanzamt erhalten. Oftmals kann man die benötigten Formulare auch schon über die Internetseiten der Finanzämter downloaden.

Zum Jahresanfang eines jeden Jahres erhält der Steuerpflichtige in der Regel Post vom Finanzamt. Der dicke Briefumschlag enthält die Formulare, die zur Anfertigung der jährlichen Steuererklärung benötigt werden. Doch längst nicht jedes Finanzamt bietet diesen Service. Wer die Einkommensteuer Formulare nicht ins Haus geschickt bekommt, muss sich diese selbst besorgen. Allein schon aus diesem Grund lassen viele Menschen ihre Einkommensteuer Formulare über einen Steuerberater ausfüllen. Ein Steuerberater nimmt einem sozusagen die komplette Arbeit ab. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass man ihm auch alle relevanten Unterlagen vorlegt.

Für all diejenigen, die die Einkommensteuer Formulare eigenhändig besorgen müssen, stehen mehrere Möglichkeiten für die Formularbeschaffung zur Verfügung. Der wohl bekannteste Weg ist Anforderung über das zuständige Finanzamt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass viele Finanzämter diese Formulare nicht herausschicken. In diesem Fall müssen die Einkommensteuerformulare persönlich abgeholt werden. Die einzelnen Formulare befinden sich in der Regel im Eingangsbereich des Finanzamtes, sodass ein Aufsuchen eines Finanzbeamten oder eines Sachbearbeiters nicht erforderlich ist. Als zusätzliche Alternative bieten einige Finanzämter auch einen kostenlosen Download über ihre Website an. Die zur Verfügung stehenden PDF-Dateien können problemlos heruntergeladen, ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.

Das wichtigste Formular für die Einkommensteuererklärung ist der sogenannte Hauptvordruck. Der Hauptvordruck, auch bekannt unter der Bezeichnung Mantelbogen, besteht aus vier Seiten. Des Weiteren gibt es auch unterschiedliche separate Formulare, in die man alle Einkunftsarten eintragen kann. Angestellte oder auch Arbeitnehmer benötigen in der Regel die Anlage N. In diesem Formular werden alle Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Arbeit eingetragen. Rentner hingegen füllen die Anlage R aus. Sollte es der Fall sein, dass beide Ehepartner eine Rente beziehen, müssen auch beide Ehepartner eine eigene Anlage R ausfüllen.

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