Feb 17 2010

Einkommensteuer Termine können auch verlängert werden

Die Einkommensteuer Termine fallen in jedem Jahr auf den 31. Mai. Wer diesen Termin aus irgendeinem Grund nicht einhalten kann, für den besteht die Möglichkeit, im Vorfeld eine Fristverlängerung zu beantragen.

In jedem Jahr müssen Arbeitnehmer, Selbstständige sowie Unternehmer ihre Einnahmen sowie Ausgaben in Form einer Steuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Die Einkommensteurer Termine fallen immer auf den 31. Mai eines jeden Jahres. Die Abgabe der Steuererklärung erfolgt stets über einen amtlichen vorgeschriebenen Vordruck. Seit 1999 kann man in Deutschland allerdings auch eine elektronische Einkommensteuererklärung abgeben. Diese elektronische Variante ist unter der Bezeichnung des sogenannten Elster Verfahrens bekannt. Eine Einkommensteuererklärung enthält immer die Angaben über Einnahmen sowie Ausgaben eines Unternehmens oder einer Person. Das Finanzamt benötigt für die tatsächliche Berechnung der Steuerbelastungen alle einzelnen Angaben der Einkünfte sowie Ausgaben des vorherigen Jahres.

Der letztmögliche Einkommensteuer Termin zur Abgabe ist in jedem Jahr der letzte Tag im Monat Mai. Wer diesen Termin aus irgendeinem Grund nicht einhalten kann, kann im Vorfeld eine Fristverlängerung beantragen. Lässt man die Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder von seinem Steuerberater abgeben, so besteht auch in diesem Fall die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Die Verlängerung der Abgabefrist fällt somit automatisch auf den 31. Dezember eines jeden Jahres. In Sonderfällen kann auch eine Steuervoranmeldung abgegeben werden. Durch die Angaben innerhalb einer Steuervoranmeldung werden somit alle Vorauszahlungen festgesetzt.

All diejenigen, die ohne eine vorherige Fristverlängerung die Einkommensteuer Termine überschritten haben, müssen mit unterschiedlichen Sanktionen durch das Finanzamt rechnen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass das Finanzamt Verspätungszuschläge oder auch eine Verzinsung für die Nachzahlungsbeträge fordert. Ebenso besteht die Gefahr, dass das zuständige Finanzamt die Steuerdaten schätzt und sich dadurch Geldeinbußen ergeben. Aus diesem Grund sollten sich alle, die sich bei ihrer Steuererklärung nicht sicher sind, einen professionellen Steuerberater zur Hilfe nehmen oder sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

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