Feb 10 2010

Einkommensteuer und Erstattungsmöglichkeiten

Jeder Berufstätige muss in Deutschland Einkommensteuer bezahlen. Bei Arbeitnehmern wird diese direkt vom Lohn abgezogen. Es ist aber möglich, einen Teil davon vom Finanzamt zurück zu erhalten.

Auf den ersten Blick ist es etwas irreführend, dass man in Deutschland sowohl von Lohn- als auch von Einkommensteuern spricht. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Bezeichnungen für dieselbe Steuerart. Bei Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen. Allerdings kommt es hierbei vor, dass man mehr bezahlt als man eigentlich möchte, da man viele Kosten von der Steuer absetzen kann. Deshalb lohnt es sich für viele Menschen, jährlich eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Darin kann man alle erstattungsfähigen Kosten angeben, zum Beispiel die Fahrtkostenpauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz oder die Kosten für eine berufliche Fortbildung. Auch Spendenzahlungen kann man hier angeben, sollte aber Belege einreichen, damit die Kosten anerkannt werden. Dazu gehören auch Mitgliedsbeiträge für eine politische Partei, die bis zu einer gewissen Grenze sogar zur Hälfte zurück erstattet werden.

Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann sich damit bis zu vier Jahre Zeit lassen. Dennoch empfiehlt es sich, nicht allzu lange zu warten, da man diese Formalität sonst schnell einmal vergisst. Das ist insbesondere dann ärgerlich, wenn man eigentlich eine lohnenswerte Rückerstattung zu erwarten hätte.

Deutlich kürzer ist die Frist für alle, die vom Gesetzgeber dazu verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Dies gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer, die neben ihrem Hauptberuf noch eine nebenberufliche Selbständigkeit ausüben. In diesem Fall müssen die Unterlagen dem Finanzamt bis zum 31. Mai des Folgejahres vorlegen. Dies gilt auch für Selbständige und Freiberufler, die ihre Einkommensteuern einmal jährlich in einem Betrag bezahlen müssen. Die Abgabefrist kann verlängert werden, wenn die Steuererklärung von einem Steuerberater übernommen wird. Ansonsten sind Fristverlängerungen nur für bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise Landwirte möglich. Reicht man die Unterlagen zu spät ein, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen, der bis zu zehn Prozent der gesamten Einkommenssteuern betragen kann.

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