Okt 11 2010
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung - Hintergründe
Die Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber jeweils zum Jahresende ausgestellt und stellt steuerrechtlich für Angestellte und Arbeiter die Grundlage für die Einkommensteuerklärung dar.
Für in Abhängigkeit Beschäftigte ist die Einkommenssteuerpflicht im Wesentlichen durch die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag zu erbringen. Als solche gelten alle Personen, die den größeren Teil ihres Einkommens durch nicht selbstständige Arbeit erzielen, beispielsweise als Arbeiter oder Angestellter. Auch Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst fallen in weiten Teilen unter diese Regelung. Die Einkommenssteueranteile werden direkt vom monatlichen Bruttolohn des Arbeitgebers als Lohnsteuer und als Solidaritätszuschlag abgezogen, was auf jeder Gehaltsbescheinigung einzeln aufgeführt sein sollte. Über diese Zahlungen wurde bislang auf der Lohnsteuerkarte Buch geführt, welche nach dem Ablauf des Kalenderjahres an den Arbeitnehmer zurückging, damit dieser die Karte zur Erlangung des Lohnsteuerjahresausgleiches im Zuge der Einkommenssteuererklärung einsetzen konnte.
Inzwischen ist die elektronische Form der Einkommenssteuererklärung weit verbreitet und soll auf mittlere Sicht die klassische Steuererklärung auf Formblättern in Teilen ersetzen. Im Zuge dessen wurde auch die elektronische Version der Lohnsteuerbescheinigung geschaffen. Sie ist vom Arbeitgeber zu erstellen. Vorlagen dazu liefert das zuständige Bundesministerium. Inhalt der Bescheinigung sind alle Angaben, die zuvor auf der Lohnsteuerkarte Platz fanden. Die Bescheinigung kann in der digitalen Form direkt in die elektronische Steuererklärung integriert werden, wird in aller Regel aber auch als Ausdruck zur Verfügung gestellt. Neben den abgeführten Steuern und Abgaben sind vor allem die elektronische Identifikation des Steuerpflichtigen und die Dienststellennummer des Empfängeramtes wichtig. Durch die elektronische Erstellung soll das bisherige Kartensystem unter Einbeziehung der Meldebehörden überflüssig werden.