Okt 18 2010

Firmenwagen versteuern mit verschiedenen Möglichkeiten

Ein Firmenwagen ist ein Gehaltsbestandteil für den Arbeitnehmer und von diesem als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Höhe der Versteuerung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.

Die einfachste Art, den Firmenwagen zu versteuern, ist über die sogenannte 1% Regelung. Für die Nutzung des Firmenwagens wird monatlich 1% des Listenpreises als geldwerter Vorteil auf das Gehalt aufgeschlagen. Mit diesem Aufschlag sind für den Arbeitnehmer sämtliche Kosten für die Nutzung des Firmenwagens abgegolten, auch die private Nutzung. Als Berechnungsgrundlage gilt dabei der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs inklusive aller Sonderausstattungen. Kostet ein Fahrzeug also EUR 50.000,00, so muss der Arbeitnehmer pro Monat EUR 500,00 als geldwerten Vorteil versteuern. Verdient der Arbeitnehmer EUR 5.000,00, so muss er die Steuern also für ein Einkommen von EUR 5.500,00 zahlen. Der errechnete Steuerbetrag für diese Summe wird dann allerdings vom tatsächlichen Brutto abgezogen, sodass unterm Strich weniger Netto übrig bleibt. Dieses ­Weniger entspricht aber nicht der vollen Höhe des geldwerten Vorteils, sondern nur der steuerlichen Differenz zwischen EUR 5.000,00 und EUR 5.500,00. Wird der Firmenwagen von einem Arbeitnehmer zusätzlich für die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz genutzt, so ist jeder der gefahrenen Kilometer mit 0,03% des Bruttolistenpreises zu versteuern. Je weiter also der tägliche Arbeitsweg, desto höher sind die zu versteuernden Kosten.

Alternativ kann der zu versteuernde Betrag auch über ein Fahrtenbuch ermittelt werden, bei dem alle privaten und beruflichen Fahrten eingetragen werden. Anschließend wird dann der Anteil der privaten Fahrten ermittelt, die als geldwerter Vorteil zu versteuern sind.

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