Jan 18 2010
Kompliziert: Über die Lohnsteuer Firmenwagen absetzen?
Immer wieder als besonders schlaue Möglichkeit des Steuersparens propagiert, erweist sich der Staat meist als der bessere Rechner. Über die Lohnsteuer Firmenwagen darzustellen, ist nicht unbedingt preiswert.
Ein Fahrzeug, das für eine Firma gekauft worden und auf diese zugelassen ist, eröffnet eine Reihe von Möglichkeiten der steuerlichen Betrachtung, die dem privaten Autofahrer nicht offenstehen. Zunächst kann die Umsatzsteuer, die auf das Fahrzeug gezahlt worden ist, in der Umsatzsteuervorerklärung des Unternehmens berücksichtigt werden, was zu einer deutlichen Reduzierung des Kaufpreises gegenüber einem Privatkauf führt. Aber auch alle Betriebs- und Wartungskosten fließen in die Bilanz des Unternehmens ein und vermindern als Betriebsausgaben den Gewinn des Unternehmens, auf den Steuern zu zahlen sind.
Wer nun meint, den für eine Firma erworbenen und zugelassenen Wagen privat nutzen zu können, darf dies tun, wenn er den daraus resultierenden Vorteil in der privaten Lebensführung als geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung dem Finanzamt meldet und damit seine Lohnsteuer erhöht, weil sich das Einkommen dadurch erhöht. Unterlässt der private Nutzer dies - oft in Personalunion von Geschäftsführer und Privatperson - dann ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Bei Prüfungen achten die Prüfbeamten des Finanzamtes besonders genau auf den sorgfältigen Umgang mit Steuergesetzen, wenn über die Lohnsteuer Firmenwagen dargestellt werden.
Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen - dies wird bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % angenommen - kann der private Nutzer des Fahrzeugs bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils zwischen der Listenpreismethode und der Fahrtenbuchmethode wählen. Bei der Listenpreismethode werden 1 % des Listenkaufpreises monatlich dem Gehalt zugeschlagen, auch wenn der Wagen gebraucht mit einem Alter von acht oder zehn gekauft worden ist. Betrug der Listenpreis 40.000 Euro, ergibt das monatlich 400 Euro, die dem Gehalt zugeschlagen werden. Alternativ dazu kann ein Fahrtenbuch geführt werden, aus dem sich der Anteil der geschäftlichen und privaten Nutzung ermitteln lässt. Das dafür notwendige Fahrtenbuch sollte per Hand geführt werden, weil Finanzämter Excel-Tabellen nicht als authentisch ansehen. Ob es sich lohnt, über die Lohnsteuer Firmenwagen zu rechnen, entscheidet der Einzelfall.