Juni 29 2010

Lohnsteuer: Beratung kann sehr hilfreich sein

Das Steuerrecht ist in Deutschland sehr kompliziert, umfangreich und für den Steuerpflichtigen schwer zu durchschauen. Wer das Steuerdickicht nicht allein beherrschen kann, sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Alle Jahre wieder denken die deutschen Steuerpflichtigen mit Schrecken an die abzugebende Steuererklärung für das zurückliegende Jahr. Die Belege oftmals fein geordnet, steht der Ordner im Regal. Für den, der sich im Steuerrecht zumindest ausreichend auskennt, ist es immer wieder ein Problem, den Anfang für die Steuererklärung zu finden. Die meisten Steuerbürger bringen den Ordner zu einem Steuerberater oder zu einer Lohnsteuerhilfestelle. Der Steuerberater darf die Steuererklärung für alle sieben Einkunftsarten erstellen, der Hilfeverein darf nur bei bestimmten Einkunftsarten tätig werden. Aufgrund der umfangreichen Ausbildung und der Detailkenntnisse kostet der Steuerberater auch erheblich mehr Geld als der Hilfeverein.

Der Steuerberater rechnet nicht nur die Steuern für das zurückliegende Jahr anhand der Belege, die er von dem Steuerpflichtigen erhält, aus, er schließt auch eine steuerliche Beratung über die Möglichkeiten, die das Steuerrecht zulässt, an. Dabei hat sich der Steuerberater laufend über die steuerlichen Änderungen im Gesetzestext und der Steuerdurchführungsverordnung zu informieren, um ständig auf dem neuesten Stand zu sein. Die Änderungen im Steuerrecht umfassen jedes Jahr einige Ordner, die der normale Steuerpflichtige unmöglich allein schon aus zeitlichen Gründen alle im Blick haben kann. Hat das Finanzamt aufgrund der Steuererklärung einen Steuerbescheid erlassen, prüft der Steuerberater noch die Richtigkeit der Berechnung. Erst dann hat der Steuerpflichtige eine eventuelle Nachzahlung zu leisten, oder er kann sich auf eine Steuerrückerstattung freuen.

Der Steuerpflichtige sollte nicht vergessen, dem Steuerberater die Anträge für die staatlichen Förderungen wie Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie vorzulegen. Auch um diese Anträge kümmert sich der Steuerberater im Sinne seines Mandanten. Der Steuerpflichtige sollte sich möglichst gleich zu Beginn des Folgejahres mit seiner Steuerakte an den Berater wenden, denn dann haben die Steuerbüros noch relativ wenig zu tun und können die Akte gleich bearbeiten. Das gilt zumindest dann, wenn mit einer Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuer gerechnet werden kann.

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