Juni 29 2010
Lohnsteuer: Freibetrag in die Steuerkarte eintragen
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sein monatliches Nettoeinkommen durch einen Eintrag eines Freibetrages in die Lohnsteuerkarte zu erhöhen. Der Eintrag muss beim Finanzamt beantragt werden.
Arbeitnehmer haben am Ende des Jahres, beziehungsweise zu Beginn des Folgejahres, die Möglichkeit, eventuell zu viel gezahlte Lohn- oder Einkommensteuer mittels einer Steuererklärung vom Finanzamt zurückzufordern. Diese Steuererklärung kann der Steuerpflichtige entweder selbst erstellen, einschlägige Steuerkenntnisse vorausgesetzt, oder er kann sich der Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins gegen entsprechende Kostenerstattung bedienen. Stellt er aufgrund des vom Finanzamt erstellten Steuerbescheides fest, dass er mit einer erheblichen Steuerrückerstattung rechnen kann, so sollte der Steuerpflichtige versuchen, seine Steuerlast bereits innerjährig zu senken. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Eintrag eines Freibetrages auf die Lohnsteuerkarte möglich. Diesen Eintrag eines Freibetrages nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen vor. Der Antrag muss begründet und stichhaltig nachgewiesen sein. Hat der Steuerpflichtige seine geänderte Steuerkarte erhalten und bei seinem Arbeitgeber abgegeben, so profitiert er ab dem nächsten Gehaltsabrechnungsmonat von einem höheren Nettoeinkommen durch die Senkung der Lohn- und/oder Einkommensteuer.
Ein Grund für einen Eintrag eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte können zum Beispiel erhebliche Werbungskosten sein. Das Finanzamt billigt jedem Steurpflichtigen erst einmal einen vom Gesetzgeber festgelegten Pauschbetrag zu. Liegen die Werbungskosten über das Jahr gesehen oberhalb des Pauschbetrages, kann der Steuerpflichtige auf den Eintrag eines Freibetrages bestehen. Höhere Werbungskosten können sich beispielsweise durch eine große Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte ergeben. Die gefahrenen Kilometer für die einfache Strecke kann der Arbeitnehmer mit dem zulässigen Satz für einen gefahrenen Kilometer bewerten und erhält so seine Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz je Arbeitstag. Die Fahrtkosten werden nach Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsmittel unterschieden. Für die Nutzung eines Autos gilt ein anderer Satz als für die Nutzung eines Rades. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gilt die Fahrkarte als Nachweis.