Juni 29 2010

Lohnsteuer: Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab

Die Lohnsteuer ist von jedem Arbeitnehmer zu zahlen, der ein sogenannter abhängig Beschäftigter ist. Dabei wird nicht zwischen der Zahlung von Lohn oder Gehalt an den Arbeitnehmer unterschieden.

Die Lohnsteuer ist Teil der Einkommensteuer, die auf das Einkommen von jedem in Deutschland ansässigen Bürger erhoben wird. Da die Lohnsteuer direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen und nicht vorher an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, ist sie eine sogenannte direkte oder Quellensteuer.

Grundlage für die Höhe der zu zahlenden Steuer ist das zu versteuernde Einkommen. Dieses kann sich von dem gezahlten Lohn oder Gehalt unterscheiden, weshalb am Ende eines Jahres eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden sollte. Von dem gezahlten Bruttogehalt, auf das die monatlichen Steuern berechnet werden, können nämlich noch Aufwendungen in Abzug gebracht werden, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerschuld verringert. Für die Berechnung der monatlich vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer sind in erster Linie Familienstand sowie die Anzahl der Kinder ausschlaggebend. Dabei bezahlt ein Lediger mehr Steuern als ein Verheirateter und ein Verheirateter mit Kindern wiederum weniger Steuern als jemand ohne Kinder. Hintergrund dieser Regelung ist der Gedanke der Förderung der Familie und die Annahme, dass ein Lediger weniger Geld benötigt als eine Familie mit Kindern.

Am Ende des Jahres hat jeder Einkommensteuerpflichtige die Möglichkeit, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und dadurch die Höhe der von ihm gezahlten Einkommensteuer überprüfen zu lassen. Denn bestimmte Kosten, die der Steuerzahler gehabt hat, können sich steuermindernd auswirken. Eine weite Anreise zur Arbeitsstelle verursacht höhere Kosten als ein Fußweg von 5 Minuten, sodass ein Arbeitnehmer mit einer weiteren Anfahrt ohne die Einkommensteuererklärung benachteiligt wäre. Er kann die Kosten für die Fahrt aber geltend machen und diese von seinem Einkommen abziehen lassen, sodass sich ein geringeres zu versteuerndes Einkommen ergibt.

Neben den Kosten für die Fahrt zur Arbeit gibt es weitere, die geltend gemacht werden können und das steuerpflichtige Einkommen verringern. Somit hat der Arbeitnehmer monatlich zu viel Steuern bezahlt, und über die Einkommensteuererklärung kann er sich diese zu viel gezahlten Steuern vom Staat erstatten lassen.

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