April 26 2010

Lohnsteuer-Tipps zum Sparen bei der Steuererklärung

Wenn man seine Steuererklärung macht, kommen immer wieder Begriffe wie Sonderausgaben oder Arbeitnehmerpauschbetrag vor. Lohnsteuer-Tipps helfen beim richtigen Ausfüllen der Erklärung.

Lohnsteuer-Tipps können dabei helfen, eine Menge Geld zu sparen, wenn man verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen. Denn durch Lohnsteuer-Tipps erfährt man, auf welche Sachen man besonders achten muss. Da wäre beispielsweise das Thema Grundfreibetrag. Hier stellt sich die Frage, ob man überhaupt steuerpflichtig ist. Denn ein Freibetrag von exakt 7.834 Euro stand jedem Bürger bis 2009 pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dafür musste er keine Einkommensteuer zahlen. Zum 1.1.2010 gab es sogar eine Erhöhung des Grundfreibetrags, der nun 8.004 Euro beträgt.

Der jeweilige Steuersatz ist umso höher, je größer das steuerpflichtige Einkommen ist. Der niedrigste Einkommensteuertarif ist dabei der Eingangssteuersatz, der momentan 14 Prozent beträgt. Wenn der Grundfreibetrag überschritten wird, ist dieser Eingangssteuersatz maßgebend. Bis zu einem Einkommen von 52.552 Euro steigt der Eingangssteuersatz an. Konstant bleibt er bis zu einem Einkommen von einer Viertel Million Euro, anschließend müssen 45 Prozent an den Fiskus abgeführt werden. Man spricht dabei vom Spitzensteuersatz.

Aber eine Einkommensteuererklärung muss nicht jeder Arbeitnehmer abgeben. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wird dies verpflichtend verlangt. Und zwar dann, wenn beispielsweise im Veranlagungsjahr der Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber unter Vertrag gestanden hat, ihm Entgeltersatzleistungen in Höhe von über 410 Euro (Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld etc.) zugestanden haben, auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen worden ist oder beide Eheleute berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse V oder VI hat. Es kann trotzdem eine Einkommensteuererklärung fällig werden, auch wenn ein Arbeitnehmer im abgelaufenen Jahr keinen Arbeitslohn erhalten hat. Dies kommt dann zustande, wenn die Person andere Einkünfte wie beispielsweise Zins- oder Mieteinnahmen hatte. Hinsichtlich der Steuererklärung hört man immer wieder den Begriff Werbungskosten. Dies sind natürlich keine Kosten für Reklame, auch wenn dies der Begriff suggeriert. Es sind nämlich Ausgaben, die der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis tätigt.

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