März 16 2010

Lohnsteuer und Einkommensteuer

Die Lohnsteuer und Einkommensteuer wird mit der Einkommensteuererklärung ermittelt. Die Lohnsteuer bezieht sich dabei auf das Einkommen von Arbeitnehmern und die Einkommensteuer auf alle Einkünfte.

Die Beiträge zur Lohnsteuer und Einkommensteuer werden jedes Jahr anhand der Einkommensteuererklärung ermittelt. Die Lohnsteuer bezieht sich dabei auf das Einkommen von Arbeitnehmern. Dieses wird in der Regel monatlich direkt von dem Arbeitslohn eines Arbeitnehmers einbehalten und durch den Arbeitgeber an die Finanzbehörden gezahlt.

In der Regel unterliegt jeder Arbeitnehmer mit einem festen Einkommen der Einkommensteuerpflicht. Ausgenommen von dieser Steuerpflicht sind Arbeitnehmer mit einem Einkommen, welches unter der Steuerfreigrenze liegt. Diese Steuerfreigrenze stellt das Existenzminimum in steuerlicher Sicht dar. Diese Grenze lag zum Beispiel im Jahre 2009 für ledige steuerpflichtige Personen bei 7.834 Euro und im Jahre 2010 bei 8.004 Euro. Liegt das Einkommen abzüglich der Freibeträge über dieser Beitragsbemessungsgrenze, so wird dieses Einkommen versteuert.

Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung wird jedes Jahr der exakte Beitrag der zu zahlenden Steuer ermittelt, die so genannte Einkommensteuer. Diese zu zahlende Einkommensteuer wird dabei aus sämtlichen Einkünften der jeweils steuerpflichtigen Person ermittelt bzw. bei steuerpflichtigen Ehepartnern aus dem gesamten gemeinsamen Einkommen. So ist es zum Beispiel bei Arbeitnehmern möglich, bei denen die Lohnsteuer jeden Monat durch den Arbeitgeber an die Finanzbehörden ausbezahlt wird, dass diese durch die Einkommensteuererklärung einen Teil der bereits gezahlten Steuer zurückerhalten. Denn die Beiträge zur Lohnsteuer werden prozentual vom jeweiligen Arbeitslohn einbehalten. Dabei wird gegebenenfalls auch der auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibetrag berücksichtigt.

Die gesetzlichen Regelungen zur Lohnsteuer und Einkommensteuer werden in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG, geregelt. Die Einkommensteuer stellt dabei, zusammen mit der Umsatzsteuer, eine der größten steuerlichen Einnahmequellen des deutschen Staates dar. Im Jahre 2005 lag der Anteil am gesamten Steueraufkommen des deutschen Haushaltes bei etwa 38 Prozent. Man spricht bei der Einkommensteuer auch von einer so genannten Personensteuer.

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