Jan 04 2010
Lohnsteuerhilfeverein - unterstützt bei Steuererklärung
Lohnsteuerhilfeverein - von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer, eine Selbsthilfeorganisation mit dem Ziel, erschwingliche Steuerberatung zu leisten. Selbstständige können nicht betreut werden, so steht es im Steuergesetz.
Seit 1964 kann man einen Lohnsteuerhilfeverein suchen. Die Gewerkschaften drängten darauf, dass Arbeitnehmer aller Einkommensklassen Hilfe bei der Deklaration der Lohn- oder auch der Einkommenssteuer bekommen sollten, die sie sich leisten können. Im Steuerberatungsgesetz wurde die Grundlage für eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer geschaffen. Deren Ziel ist es, zu günstigen Preisen steuerliche Beratung zu übernehmen. Die Beratungsstellenleiter werden von Staats wegen auf ihre Eignung überprüft. Die Vereine bedürfen der staatlichen Anerkennung. Die Klienten werden Mitglied des Vereines, die Beiträge sind dabei meist sozial gestaffelt.
Die Mitarbeiter erstellen die Einkommenssteuererklärung ebenso wie den möglichen Lohnsteuerermäßigungsantrag des Mitgliedes, versenden diesen an das zuständige Finanzamt, berechnen die zu erwartende Steuerschuld oder die zu erwartende Erstattung. Ist der Steuerbescheid ergangen, überprüfen sie dessen Richtigkeit und vertreten die Interessen des Klienten gegenüber dem Finanzamt. Weicht der Steuerbescheid ab – fehlerhaft oder wegen einer anderen Auslegung des Steuerrechtes - legen sie Einspruch ein. Soweit nötig, vertreten sie die Steuerschuldner auch bei der Klage vor dem Finanzgericht. Auch für alle anderen steuerlichen Fragen – Kindergeld, Altersvorsorge, Einkünfte aus Kapitalvermögen u. v. m. – ist der Lohnsteuerhilfeverein die geeignete Anlaufstelle.
Beratungsstellenleiter werden von den Dachverbänden – dem Bundesverband für Lohnsteuerhilfevereine und dem Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine – in ihrer Weiterbildung überwacht. Sie unterziehen ihr Personal einer jährlichen Prüfung. Allerdings ist nicht vorgesehen, nur ausgebildete Steuerberater in den Beratungsstellen zu beschäftigen. Auch Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirte können hier ihr Arbeitsfeld finden. Die Mitarbeiter der Lohnsteuerhilfevereine sind - wie die freiberuflichen und angestellten Steuerberater - an das Gesetz gebunden. Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit sind A und O ihres Berufes. Es ist ihnen gesetzlich vorgeschrieben, eine Berufshaftpflicht abzuschließen, um ihre Klienten vor möglichen Vermögensschäden zu bewahren.