Dez 24 2009

Pauschalversteuerung für geringfügig Beschäftigte

Wer einen Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt, muss ihn bei der Knappschaft melden. Neben einer Wege- und Unfallversicherung findet auch eine Pauschalversteuerung statt, die der Arbeitgeber übernimmt.

Viele Menschen arbeiten in Deutschland im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Bei der Pauschalversteuerung wird der Arbeitslohn nicht über eine Lohnsteuerkarte, sondern unabhängig vom Arbeitnehmer mit einen pauschalen Steuersatz versteuert. Diesen Vorgang wickelt der Arbeitgeber ab, der den geringfügig Beschäftigten ohne Lohnsteuerkarte führen darf. Sie taucht in der Steuererklärung des Arbeitnehmers nicht auf, sondern ist mit der Zahlung durch den Arbeitgeber komplett abgegolten, kann aber auch für einen Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht berücksichtigt werden.

Die Pauschalversteuerung wird auf Mini-Jobs angewandt. Bei der Mini-Job-Zentrale muss der Arbeitgeber jeden geringfügig Beschäftigten melden. Geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die als Teilzeitbeschäftigte 25 % des Arbeitslohnes pauschal entrichten müssen, was aber vom Arbeitgeber in vollem Umfang zu leisten ist. Der pauschal versteuerte Arbeit ist sozialversicherungsfrei. Allerdings werden der Solidaritätszuschlag und eine pauschale Kirchensteuer aufgeschlagen.

Die Meldung der Arbeitnehmer erfolgt ausschließlich elektronisch. Die dazu benötigte Software kann man sich im Internet unter www.svnet.de herunterladen. Die Arbeitnehmer werden zum Monatsende gemeldet. Nach der Meldung muss der errechnete Pauschalsteuerbetrag inklusive der Nebensteuern wie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bis zum 11. des Folgemonats an die Knappschaft Mini-Job-Zentrale überwiesen sein. Wer sich nicht an diese Spielregeln hält, erhält sehr schnell Mahnungen. Wird die Pauschalsteuer dann immer noch nicht gezahlt, schaltet die Mini-Job-Zentrale das Hauptzollamt mit der Beitreibung der Beträge ein.

Die Anmeldung des Arbeitgebers bei der Mini-Job-Zentrale erfolgt ebenfalls online. Über eine Betriebsnummer ist der Arbeitgeber immer eindeutig zu identifizieren. Alle Angaben zum Arbeitnehmer werden über eine Verschlüsselung per Zahlen vorgenommen. Dies ist mühsam. Wenn die Angaben aber alle vollständig sind, können Anschlussmeldungen sehr schnell und einfach vorgenommen werden. Eine Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft ist mit der Zahlung an die Mini-Job-Zentrale verbunden.

Social Bookmarks