Dez 16 2009
Welche Lohnsteuerklasse für welchen Arbeitnehmer?
Welche Lohnsteuerklasse die richtige ist, ist nicht immer frei wählbar. Nur verheiratete Partner, die zusammenleben, können sich für die jeweils günstigste Steuerklasse entscheiden.
Viele Menschen wissen oftmals nicht, welche Lohnsteuerklasse für sie die beste ist. Arbeitnehmer werden nach sechs unterschiedlichen Lohnsteuerklassen besteuert. Wer die Möglichkeit hat, sich die richtige Steuerklasse auszusuchen, der kann einiges pro Jahr sparen. Dies gilt zum Beispiel für verheiratete Paare, die beide berufstätig sind und nicht über eine längere Dauer getrennt leben. Sie können sich entscheiden, welcher Partner die Steuerklasse 3 und welcher die Steuerklasse 5 nimmt. In der Regel entscheiden sich die besser verdienenden Ehepartner für die Steuerklasse 3.
Die Steuerklasse 1 kommt für diejenigen infrage, die ledig sind. Zudem werden dauernd getrennt lebende Ehegatten nach dieser Steuerklasse besteuert. Dasselbe gilt auch für Ehepaare, von denen ein Ehepartner im Ausland lebt. Auch geschiedene Eheleute und Personen, deren Ehepartner gestorben ist, kommen in diese Steuerklasse. Ebenso werden diejenigen nach dieser Steuerklasse besteuert, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Zudem gilt sie auch für Steuerzahler, die die Steuervoraussetzungen für die Lohnsteuerklassen 3 und 4 nicht erfüllen. Doch auch viele alleinerziehende Eltern wissen oftmals nicht, welche Lohnsteuerklasse für sie in Betracht kommt. Nach der Steuerklasse 2 werden Personen besteuert, die alleinerziehend sind und die Voraussetzungen für die Steuerklasse 1 erfüllen. Zudem gilt diese Steuerklasse auch für Alleinerziehende, die mindestens ein Kind bei sich wohnen haben.
Die Steuerklasse 3 trifft hingegen nur für zusammenlebende Ehepaare zu, von denen ein Ehepartner nicht berufstätig ist. Arbeiten jedoch beide, so kann einer diese Steuerklasse wählen und der andere nimmt die Steuerklasse 5. Für die Lohnsteuerklasse 4 hingegen können sich beide Berufstätigen- und zusammenlebende Ehepartner - entscheiden. Nach der Steuerklasse 5 werden verheiratete und zusammenlebende Ehepartner besteuert, wenn auch der Ehepartner berufstätig ist und nach der Steuerklasse 3 besteuert wird. Die Steuerklasse 6 kommt für Personen infrage, für die mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen. Zudem darf die Lohnsteuerklasse nicht beim aktuellen Arbeitgeber abgegeben worden sein.