Lohnsteuer sparen durch Beratung
Jedes Jahr im Mai arbeiten Millionen Deutsche an ihrer Steuererklärung. Lohnsteuer wird zwar monatlich direkt abgezogen – doch über den Jahresausgleich lassen sich meist einige Hundert Euro zurück holen.
Abgabetermin für die Lohnsteuererklärung ist der 31.Mai. Doch obwohl dieses Datum seit Jahren gleich bleibt, verpassen viele Bürger die rechtzeitige Fertigstelllung ihrer Unterlagen. Auf Antrag können sie zwar eine Verlängerung beantragen - aber je später die Formulare beim Finanzamt sind, desto später erhalten sie ihr Geld zurück.
Generell profitieren Arbeitnehmer von einer zeitigen Anfertigung ihrer Steuererklärung. Lohnsteuer und eventuell zu viel gezahlte Kirchensteuer oder Soli-Zuschläge werden dann schneller ausgeglichen. Wer das Ausfüllen der Formulare ständig vor sich herschiebt und komplexere Einkommensverhältnisse hat, sollte eventuell überlegen, einen Steuerberater hinzuziehen. Durch seine Dienste verschiebt sich außerdem der Abgabetermin grundsätzlich auf den 31. Dezember.
Eine andere Möglichkeit sind die Lohnsteuerhilfevereine. Gegen einen relativ niedrigen Mitgliedsbeitrag können Arbeitnehmer sich hier bei der Steuererklärung beraten lassen. Bei Bedarf übernehmen die Mitarbeiter auch die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt.
Immer mehr Arbeitnehmer nutzen professionelle Hilfe bei der Steuererklärung: Lohnsteuer reduzieren, die günstigste Steuerklasse wählen, Freibeträge optimal nutzen – das sind die wichtigsten Leistungen von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen.
Eine Alternative hierzu ist die Steuererklärung mit einer speziellen Finanz-Software. In jährlich aktualisierten Versionen bietet der Handel mittlerweile eine Vielzahl nützlicher Programme, mit denen auch Steuer-Laien professionelle Erklärungen anfertigen. Musterbriefe und Anlagen ergänzen das Angebot.
Die Formulare für die Lohnsteuererklärung lassen sich bequem online anfordern. Über das Dienstleistungsportal ElsterOnline stellen die Finanzämter allen Arbeitnehmern die nötige Software zum Bearbeiten zur Verfügung. Rasche Übermittlung der Daten inklusive: Die fertige Steuererklärung lässt sich entweder ausdrucken und per Post abschicken oder direkt online zertifizieren und versenden.
Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, weil er keine Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat oder keine Nebeneinkünfte bezieht, kann dennoch freiwillig aktiv werden. In vielen Fällen gibt es satte Steuererstattungen, etwa für Fahrtkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen, die in der Praxis schnell die Pauschbeträge übersteigen.
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