März 01 2010

Feste Vorgaben durch die Einkommensteuer Grundtabelle?

Die Einkommensteuer Grundtabelle soll das Steuerrecht vereinfachen und das Bestimmen des eigenen Steuersatzes erleichtern.

Das deutsche Steuerrecht ist bekanntlich kompliziert, intransparent, umständlich, kaum nachvollziehbar und mit Sonderregelungen überladen, sodass bei komplizierten Fällen nur ein Steuerberater passende Lösungen findet.

Doch das gilt nicht ohne Einschränkung, sodass der wichtigste Aspekt der Einkommensteuer inzwischen sehr einfach strukturiert und für jedermann verständlich geregelt ist. Das wichtigste Instrument dieser Regelung ist die Einkommensteuer Grundtabelle, der man den Steuersatz in Prozent des Bruttoeinkommens entnehmen kann.

Dieser Prozentsatz ist tabellarisch nach der Höhe des Einkommens für jede Steuerklasse festgelegt, wobei die Steuer nicht linear zum Lohn verläuft. Sie verläuft viel mehr exponentiell, sodass die Steuern immer schneller steigen, wenn das Einkommen nur gleichmäßig steigt.

Der endgültige Steuersatz richtet sich aber vor allem nach der Steuerklasse. Die Zugehörigkeit zu bestimmten Steuerklassen kann man nach Familienstand, Anzahl der Kinder und zum Beispiel nach der Art des Jobs bestimmen. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass ein Nebenverdienst anders versteuert wird, als der Hauptverdienst.

Die Einkommensteuer Grundtabelle wird jedes Jahr erneut aufgestellt. Dabei richten sich die Verantwortlichen primär nach dem durchschnittlichen Verdienst. Allerdings stellt das Bundesfinanzministerium seit dem Jahr 2004 keine Einkommensteuertabellen mehr zur Verfügung, sodass man auf Berechnungen von Drittanbietern zurückgreifen muss, die allerdings nur ohne Gewähr geboten werden. Um den Bürger nicht unnötig zu belasten, stellt dieses Ministerium seit Kurzem einen entsprechenden Steuerrechner auf der eigenen Homepage zur Verfügung.

Die Tabelle berücksichtigt natürlich keine der unzähligen Sonderregelungen und gilt nicht uneingeschränkt für Selbstständige und Beamten. Auch Personen mit einem Einkommen von über 250 000 Euro pro Jahr können sich nicht nach der Tabelle Richten und müssen stattdessen, wie gewohnt, die sogenannte Reichensteuer entrichten.

Im Gegensatz zu vielen ähnlichen Tabellen mit festen Werten gilt die Einkommensteuertabelle für das gesamte Bundesgebiet und unterscheidet nicht zwischen neuen und alten Bundesländern.

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