Jan 11 2010

Lohnsteuer-Vordrucke: digital oder als Papier

Zwar verschicken die Finanzämter nach wie vor Lohnsteuer-Vordrucke, diese sind aber auch über das Internet bei Finanzämtern und Steuerberatern zu finden, und über einen Download sofort verfügbar.

Wenn man sich dann hinsetzt, um die Jahreslohnsteuer-Erkärung abzugeben, dann fehlen dazu meist die Lohnsteuer-Vordrucke, obwohl die Finanzämter diese zu Beginn des neuen Jahres verschicken, damit die Steuerpflichtigen ihre Einkommensteuer-Jahreserklärung abgeben können. Viele Steuerpflichtige unterziehen sich nicht dieser vermeintlich lästigen Pflicht, obwohl viele von ihnen Rückerstattungen vom Finanzamt zu erwarten hätten.

Zwar fordern Politiker immer wieder, die Lohnsteuererklärungen sollten so einfach werden, dass sie auf einem Bierdeckel Platz hätten, aber dennoch sind immer noch viele Vordrucke bei einer Steuererklärung notwendig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zum Beispiel Immobilieneigentum vorliegt, das zu eigenen Zwecken genutzt wird oder aus dem Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung entstehen. Auch Einnahmen, die aus einer gewerblichen Tätigkeit entstehen, die neben der abhängigen Beschäftigung ausgeübt wird, müssen auf einem separaten Vordruck dargestellt werden.

Die Finanzämter machen es aber dem Steuerpflichtigen leicht, indem all diese Formulare im Internet bereitstehen. Man kann sie dort über das Finanzamt oder das Bundesfinanzministerium herunterladen. Wer noch einen Schritt weitergeht, nimmt an dem Elster-Programm der Steuerbehörden teil. Dazu lädt er sich eine ständig aktualisierte Software herunter, welche auch alle Steuer-Vordrucke enthält, und kann die Steuererklärung am heimischen PC ausfüllen. Nach einer Plausibilitätsprüfung, die von einem hinterlegten Programm ausgeführt wird, kann man die Steuererklärung auf elektronischem Weg an das zuständige Finanzamt schicken. Zwar muss man die Erklärung auf dem Postweg mit eigenhändiger Unterschrift noch einmal abschicken, aber kein Zweifel: Elektronisch eingereichte Steuererklärungen werden von den Finanzämtern schneller bearbeitet, was für den Steuerbürger, der Erstattungen zu erwarten hat, ein angenehmer Vorgang ist.

Die Lohnsteuer-Vordrucke liegen aber nach wie vor auch bei den Finanzämtern vor und werden dort vom Pförtner auf Nachfrage herausgegeben. Auch die neue Bundesregierung plant, wie alle Vorgängerregierungen, eine Vereinfachung des Steuerrechts.

Social Bookmarks