Mai 12 2009
Lohnsteuer: Tricks im Steuerdschungel
Die Steuer ist für viele Deutsche ein Schrecken. Durch ständig wechselnde Regeln und Gesetze hat kaum noch jemand den Überblick. Abhilfe versprechen Lohnsteuer Tricks vom Fachmann.
Nach Meinung vieler Arbeitnehmer zieht der Staat das Steuernetz jedes Jahr etwas dichter. Aber es gibt noch einige Schlupflöcher. Wo die Grenze zwischen legalen Wegen und kritischen Mogeleien liegt, kann im Einzelfall am besten ein Steuerberater sagen. Auch die Fachberater der verschiedenen Steuerhilfevereine sind kompetente Ansprechpartner für Lohnsteuer Tricks, etwa für Sonderausgaben, Freibeträge, Kinderbetreuungskosten und die vorteilhafte Anrechnung von haushaltsnahen Dienstleistungen.
Viele Ausgaben lassen sich in verschiedenen Kategorien absetzen. Wer hier geschickt seine Rechnungen auf die Sparten für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen verteilt, kann bares Geld sparen. Die Kosten zur Kinderbetreuung lassen sich zum Beispiel als Sonderausgaben oder Werbungskosten verbuchen. Je nach der persönlichen Lebenssituation und den anderen getätigten Ausgaben in diesen Bereichen, sollte man die Belege richtig verteilen. Da hier viel von der individuellen Konstellation abhängt, sollte man einen Fachmann um Rat fragen.
Große Verluste machen Arbeitnehmer bei der Abrechnung ihrer Sonderausgaben. Zwar hat der Gesetzgeber hier bereits einen Pauschbetrag festgesetzt, aber die meisten Bürger haben weitaus höhere Ausgaben, die sich absetzen lassen.
Zu den wenig bekannten Lohnsteuer Tricks gehört die geschickte Beteiligung des Staates an den Versicherungskosten. Neben Riester-Verträgen, die bisher nur anteilig geltend gemacht werden können, lassen sich Eigenleistungen für die Krankenversicherung und Beiträge zu älteren Haft-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung weitgehend von der Steuer absetzen.
Dass man dem Finanzamt keine dreisten Lügen auftischen sollte, ist selbstverständlich. Die Sachbearbeiter sind zwar chronisch überlastet, wodurch so manche Schummelei ungesühnt bleibt, aber naiv sind sie nicht. Vor allem Geldgeschäfte innerhalb der Familie werden meist genau unter die Lupe genommen. Ob die Handwerkerrechnung vom Schwager, die handgeschriebenen Quittungen der Schwester, die als Haushaltshilfe abgesetzt werden soll oder bar bezahlte Kinderbetreuung durch die Schwiegermutter – in vielen Fällen stellt sich das Finanzamt quer.
Tipp: mit schriftlichen Verträge und die Überweisung aufs Konto machen Sie Geschäfte mit Familienangehörigen zur sicheren Sache.