Mai 28 2010

Was genau versteht man unter einer Lohnsteuer Tabelle?

Aus der Lohnsteuer Tabelle kann der Arbeitnehmer ablesen, wie viel die an das Finanzamt abzuführende Lohnsteuer von seinem Arbeitsverdienst beträgt. Dabei gibt es jedoch Unterschiede, welche Tabelle zur Anwendung kommt

Im Gegensatz zu früheren Jahren, in denen das Bundesfinanzministerium zuständig war für die Herausgabe der Lohnsteuer Tabelle, wird diese Aufgabe inzwischen von privaten Verlagen übernommen. Abgeleitet und festgelegt werden die Werte dabei anhand der Parameter, die nach wie vor vom Bundesfinanzministerium kommen und von den Einkommensteuertabellen. Nach dem Einkommensteuergesetz gibt es zwei Varianten zur Lohnsteuerberechnung, die sich auch in den Tabellen wiederfinden. Zum einen ist dies die allgemeine Lohnsteuertabelle, bei der die normale Vorsorgepauschale bereits berücksichtigt wurde. Diese ist relevant für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer. Die zweite Variante gilt für den Personenkreis, der keine Beiträge (oder keine Beiträge mehr) in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Hier handelt es sich in erster Linie um Beamte, Richter, Berufssoldaten und Rentner.

Bei der Berechnung der Lohnsteuer wird, ähnlich wie bei der Einkommensteuer, mit der Grund- und der Splittingtabelle gearbeitet. In der Grundtabelle finden sich alle die Personen wieder, die nicht verheiratet sind. Ehepaare, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, müssen ihren Steuersatz in der Splittingtabelle nachsehen. Weitere Besonderheiten bei der Lohnsteuer Tabelle im Jahr 2010 gibt es zwischen Ost und West. Dabei ist die Tabelle für die neuen Bundesländer noch einmal spezifiziert in eine Tabelle, die das Land Sachsen ausschließt, und eine Tabelle, die das Land Sachsen mit einbezieht. Unterschiede ergeben sich hier durch die unterschiedliche hohe Kirchensteuer.

Da die tatsächlich zu zahlende Lohnsteuer aber noch beeinflusst wird von Freibeträgen oder Werbungskosten, die abzugsfähig sind, kann eine Lohnsteuer Tabelle immer nur ein ungefährer Anhaltspunkt für die Berechnung der eigenen Steuerlast sein. Und da solche Tabellen von Menschen erstellt werden, ist es auch nicht auszuschließen, dass sich trotz sorgfältigster Arbeit Fehler einschleichen können. Exakte Auskunft erteilt hier aber in jedem Fall die Beratungsstelle des zuständigen Finanzamtes, die anhand der vorgelegten Zahlen die genaue Steuerlast ermitteln kann.

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