Mai 12 2009

Lohnsteuerausgleich – verschenken Sie nicht Ihr Geld!

Der Bund der Steuerzahler berechnet, ab wann wir im Jahr nicht mehr für den Staat arbeiten. Meistens beginnen wir erst im Juni damit. Durch den Lohnsteuerausgleich können wir für uns selbst den Tag jedoch vorverlegen.

Ohne Steuererklärung könnte alles so einfach sein. Aber leider ist das deutsche Steuerrecht kompliziert. Außerdem lassen sich die Gesetzeshüter jährlich neue Abgaben einfallen oder verändern kurzerhand Regelungen zu Lasten des Bürgers.

Nicht immer haben die Veränderungen des Gesetzgebers vor den Verfassungsgerichten Bestand. Das jüngste Beispiel ist die Pendlerpauschale. Insofern ist jeder gut beraten, auf seine Steuererklärung nicht zu verzichten. Nur so kann man sicher sein, dass man auch wirklich davon profitiert, wenn die Gerichte bestimmte Steuern und Abgaben wieder einkassieren.

Das wesentliche Ziel einer Steuererklärung ist jedoch nicht, dafür vorzusorgen, falls vom Verfassungsgericht Steuergesetze nachträglich zurückgenommen werden. Für Arbeitnehmer soll sie in erster Linie dazu dienen, dass sie in den Genuss des Lohnsteuerausgleichs zu kommen. Kurz gesagt ist der Lohnsteuerausgleich die einzige Möglichkeit, über die sich ein Arbeitnehmer zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen kann.

Für jeden Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber vom Arbeitslohn die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt überweisen. Maßgeblich für die einzubehaltenden Steuern sind die auf der Steuerkarte vermerkte Steuerklasse und die Lohnsteuergrundtabellen für Ledige. Bei verheirateten ist die Lohnsteuersplittingtabelle ausschlaggebend. Außerdem muss der Arbeitsgeber auch noch den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer für seine Mitarbeiter einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Die entsprechenden Tabellen gehen allerdings davon aus, dass der Arbeitnehmer das ganze Jahr über unverändert beschäftigt ist. In den Zeiten von Wirtschaftskrise und Kurzarbeit haben viele Arbeitnehmer inzwischen oft nur in der Theorie ganzjährig die gleiche Arbeit. Schon dann, wenn man nur einen Monat eine schlechter bezahlte Arbeit ausübt, hat man zu viel Steuern bezahlt. Die dem Staat zustehenden Steuern werden nämlich auf das gesamte Jahreseinkommen erhoben und nicht auf das eines einzelnen Monats. Für die Steuer werden aber höhere und niedrigere Monatsverdienste zusammengenommen. Bei einer Verschlechterung des Einkommens hat das Finanzamt aber schon die Steuer aus den besseren Monaten über die Lohnsteuer bekommen.

Wer keine Steuererklärung macht, schenkt dieses Geld dem Staat. Über den Lohnsteuerausgleich kann er sich diese Steuern wieder erstatten lassen. Ach andere Veränderungen wie Hochzeiten oder die Geburt eines eigenen Kindes machen eine Steuererklärung zu einem lohnenden Unterfangen.

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