Mai 12 2009
Lohnsteuergrundtabelle: So viel bekommt der Staat von mir?
Kaum etwas ist so kompliziert und verändert sich so schnell, wie das Steuerrecht. Jährlich ändert sich der Betrag, den der Staat für sich in Anspruch nimmt. Ein Blick in die aktuelle Lohnsteuergrundtabelle zeigt es.
Wer arbeitet und damit Geld verdient, muss der Allgemeinheit etwas von seinem Verdienst abgeben. Dies ist zumindest der Grundgedanke, der hinter dem Recht des Staates steht, jedes Einkommen mit Steuern zu belegen. Darüber kann man sich zwar ärgern, aber letztlich ist das nicht mit legalen Mitteln zu umgehen.
Genauso ärgerlich ist es, dass die deutsche Steuergesetzgebung so unübersichtlich ist, dass sie mit ihren Grundsätzen eben nicht auf einen Bierdeckel passt. Entsprechend sinnvoll ist es daher, sich mit seinen Angaben für die Steuer sorgfältig zu beschäftigen. Angesichts der Komplexität des Steuerrechts gibt es bei der Steuererklärung nämlich auch einen gewissen Spielraum, den man durchaus in Anspruch nehmen kann und sollte. Als angestellter Arbeitnehmer ist man allerdings in der ungünstigen Situation, diese Spielräume weniger nutzen zu können.
Die Steuern werden bei angestellten Arbeitnehmern gleich vom Arbeitgeber einbehalten und von diesem dem Finanzamt überwiesen. Dazu muss er die Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden. Versäumt der Arbeitgeber dies, macht er sich strafbar. Für die Lohnsteueranmeldung benötigt der Arbeitgeber die Steuerkarte des Arbeitsnehmers, auf der die Steuerklasse eingetragen ist. Auf dieser Grundlage wird die dem Finanzamt zunächst zustehende Steuer berechnet. Ist der Arbeitnehmer ledig bzw. wird allein veranlagt, orientiert sich der Arbeitgeber an der Lohnsteuergrundtabelle. Bei Verheirateten, die zusammen zur Steuer veranlagt werden, ist die Splittingtabelle für die Ermittlung des Steuerbetrags maßgeblich.
Seit 2004 werden die Tabellen nicht mehr vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht. Will man sich zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzwechsel darüber informieren, wie viel netto man vom Brutto erhält, muss man sich anders behelfen. Sowohl im Internet als auch im sogenannten Konz, dem klassischen Steuerratgeber in Buchform und inzwischen auch online, gibt es die maßgeblichen Tabellen und auch hilfreiche Hinweise zur Lohnsteuer.
So haben einige Steuerberater auf ihren Internetpräsenzen auch die aktuelle Lohnsteuergrundtabelle kostenlos eingestellt. Noch einfacher kann man sich aber über das zu erwartende Netto informieren, wenn man eine Online-Lohnsteuerberechnung oder einen sog. „Gehaltsrechner“ in Anspruch nimmt. Die hierbei berechnete Summe sollte man allerdings nur zur eigenen Orientierung nutzen. Genauso wie die im Internet zu findenden Tabellen sind auch die durch einen Online-Rechner gewonnenen Angaben ohne Gewähr.