Mai 12 2009
Die Lohnsteuersplittingtabelle: der andere Grund zum Heiraten
Es lohnt sich verheiratet zu sein. Man teilt nicht nur Freud und Leid, sondern spart auch Steuern. Ein Blick in die Lohnsteuersplittingtabelle könnte manche Heiratsabsichten beschleunigen.
Alljährlich herrscht auf den Standesämtern kurz vor Jahresende Hochbetrieb. Es wird geheiratet. Oft heiraten Paare, die schon viele Jahre zusammen leben. Schaut man auf die Temperaturen vor der Tür des Standesamtes, dann ist eines deutlich: Es geht bei dem Ja-Wort nicht um Frühlingsgefühle. Ein natürlicher Grund liegt für die Hochzeiten zumeist nicht vor. Wenn es nicht die großen Gefühle sind, dann ist es aber der zweite Grund, der Menschen miteinander verbindet und beschäftigt und der ausgerechnet bei Kälte und Nässe zwei Menschen dazu treibt, einander zu heiraten: das liebe Geld.
Wer noch kurz vor Jahresende heiratet, wird steuerlich so behandelt, als sei er es bereits das ganze Jahr. Sofort wird man nicht mehr als ledig und allein stehend bei der Steuer veranlagt, sondern die frisch verheirateten Ehegatten werden zusammen veranlagt. Das Ehegattensplitting greift. Die Berechnungsgrundlage für die gemeinsame Veranlagung bei der Steuer ist die sogenannte Splittingtabelle. Diese ist im Normalfall deutlich günstiger. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Ehepartner auch zusammenleben. Wer als Arbeitnehmer heiratet, muss auch aus diesem Grund seinem Arbeitgeber mitteilen, dass er geheiratet hat. Der Arbeitgeber muss nämlich bei seiner Lohnsteuer-Anmeldung gegenüber dem Finanzamt eine andere Berechnungsgrundlage wählen. Nun ist nicht mehr die Lohnsteuergrundtabelle maßgeblich, sondern die Lohnsteuersplittingtabelle.
Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Lohnsteuer für seinen Arbeitnehmer vom Arbeitslohn einzubehalten und diese dann an das Finanzamt abführen muss, ist der Familienstand neben der Steuerklasse eine wichtige Information. Die Ersparnis durch die gemeinsame Veranlagung als Verheirateter kann beträchtlich sein. In der Regel wirkt sich das Ehegattensplitting schon bei der Lohnsteuer aus. Noch stärker wird dies aber, wenn man sich die Mühe macht und nach Abschluss des Kalenderjahres noch eine Steuererklärung abzugeben. Dann profitiert man nicht nur von den Vorteilen, die in der Lohnsteuersplittingtabelle zu finden sind. Man kann mit der Steuererklärung auch eine Menge andere Ausgaben als Steuer mindernd geltend machen und damit eine Menge Geld sparen.
Es lohnt sich also – zumindest aus steuerlicher Sicht – so kurz vor Jahresultimo noch zu heiraten. Allerdings sollte man trotzdem kurz darüber nachdenken, dass man in den kommenden Jahren den Hochzeitstag immer bei Nässe und Kälte feiern wird. Aber wenn die Liebe stimmt, ist das auch egal.