Feb 02 2010

Einkommensteuer online: Informationen schnell zu haben

Das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung ist leichter geworden. Aber wer kein Geld verschenken will, muss gut Bescheid wissen. Ratsuchende finden Auskünfte zur Einkommensteuer online auf vielen Internetseiten.

Weil es die Arbeit leichter und schneller macht, werben die Finanzämter seit einigen Jahren massiv für die elektronische Steuererklärung: ELSTER. Alle Steuerpflichtigen können ELSTER nutzen, kostenlos versteht sich. Voraussetzungen sind ein Zugang zum Internet und vielleicht ein bisschen mehr als rudimentäre Kenntnisse im Umgang mit dem Netz. Das Ausfüllen der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung mit den notwendigen Anlagen mit Hilfe von Tastatur und Bildschirm macht jedenfalls kaum mehr Probleme als mit dem Kugelschreiber auf Papier. Voraussetzung: Für abzugsfähige Ausgaben verlangt das Finanzamt keine Belege. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn geltend gemachte Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen die den Steuerzahlern zugebilligten Pauschalsätze nicht übersteigen. Ist man damit aber immer gut bedient?

In vielen Fällen wird sich eine Aufrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten gegen die Pauschalsätze lohnen. Zum Beispiel müssen Steuerzahler Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arznei- und Heilmittel, die von ihren Krankenversicherungen nicht bezahlt werden, selbst tragen – aber nur bis zu einem vom steuerpflichtigen Jahreseinkommen abhängigen Höchstsatz. Wer über diese Grenze hinaus in die eigene Tasche greifen muss, kann den Betrag Steuer mindernd geltend machen. In Zweifelsfällen finden Steuerzahler unter Einkommensteuer online die gewünschten Informationen nicht nur zu diesem Thema.

Ein Blick auf die Internetseiten, die beim Surfen unter Einkommensteuer online angezeigt werden, lohnt sich für Angehörige fast aller Berufs- oder Altersgruppen, denn es gibt im komplizierten deutschen Steuerrecht viele Ausnahmen von der Pauschal-Regel. Nach wie vor gehören das hauptsächlich für den Beruf genutzte Arbeitszimmer, der Kauf teurer, den Pauschal-Rahmen sprengender Fachliteratur, Auslandseinsätze „auf Montage“ oder die Unterstützung hilfsbedürftiger Angehöriger dazu. Alle diese Ausgaben müssen aber belegt werden. Und in all diesen Fällen kommt ELSTER deshalb nicht in Frage. Das mag man bedauern, denn ELSTER bringt, das versprechen die Finanzämter, zu viel gezahlte Steuern schnell auf das eigene Konto zurück.

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