Jan 29 2010

Ganz einfach und schnell: Der Einkommensteuer-Rechner

Mit einem Einkommensteuer-Rechner ist die zu zahlende Einkommensteuer schnell zu berechnen. Wichtig ist, das zu versteuernde Einkommen richtig zu ermitteln, das als Basis für die Berechnung dient.

Auf Einkommen müssen - sobald das für die Existenzsicherung notwendige Grundeinkommen gesichert ist - Steuern bezahlt werden. Vom Bruttoeinkommen abhängige Beschäftigte, aber auch von Selbstständigen, werden aber zahlreiche Abzüge vorgenommen, die sich aus den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen ergeben. Da spielen die Höhe der Vorsorgeaufwendungen genauso eine Rolle wie die Anzahl der Kinder und des Familienstandes. Auch die Werbungskosten können über den Pauschbetrag hinausgehend sehr unterschiedlich ausfallen und zu einer legalen Steuerminderung führen.

Wenn das zu versteuernde Einkommen ermittelt ist, wird die Ermittlung der Steuerpflicht über einen Einkommensteuer-Rechner zum Kinderspiel: Nach Eingabe des zu versteuernden Jahreseinkommens werden in einer weiteren Rubrik die persönlichen Verhältnisse, alleinstehend oder getrennte Veranlagung bzw. verheirate und gemeinsame Veranlagung nach dem Splittingsverfahren angekreuzt. Die nächste Rubrik fragt ab, ob Kirchensteuer gezahlt wird. In Baden-Württemberg werden 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent gezahlt. Dann wird noch das entsprechende Steuerjahr eingegeben: Und schon berechnet der Einkommensteuer-Rechner den Steuerbetrag, der blitzschnell in einer Tabelle auftaucht.

Diese Tabelle ist sehr differenziert: Sie bezeichnet die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer und zieht daraus die Summe als Gesamtbelastung, alles natürlich komfortabel in eine prozentuale Tabelle bezogen auf das zu versteuernde Einkommen umgesetzt. Auch der Grenzsteuersatz mit Soli und Kirchensteuer wird prozentual aufgeführt, in der Summe als Gesamtbelastung. Den Steuerpflichtigen wird allerdings auf den ersten Blick die Gesamtbelastung interessieren. Denn hier entscheidet sich, ob noch etwas nachbezahlt werden muss - oder ob mit einer Rückerstattung zu rechnen ist. Steuerprogramme enthalten einen differenzierten Einkommensteuer-Rechner, der die Steuerpflicht insgesamt darstellt, aber auch in der Lage ist, Erstattungen zu berechnen, soweit bestimmte monatliche Zahlungen vom Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt worden sind oder bei Selbstständigen Vorauszahlungen geleistet wurden.

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