März 11 2010
Mit dem Einkommensteuer Rechner Steuerhöhe ermitteln
Mit dem Einkommensteuer Rechner kann man mit wenigen Angaben die ungefähre Steuerhöhe berechnen. Absetzungsfähige Kosten werden dabei allerdings noch nicht berücksichtigt.
Jeder, dessen Einkommen oberhalb der Freigrenze liegt, muss in Deutschland Einkommensteuer bezahlen. Bei Angestellten wird diese auch Lohnsteuer genannt und direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Selbstständige und Freiberufler müssen hingegen einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen und erhalten anschließend eine Steuerrechnung für das ganze Jahr. Daher empfiehlt es sich, jeden Monat den entsprechenden Anteil zur Seite zu legen, um nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten.
Doch viele Menschen wissen nicht, mit welcher Steuerlast sie ungefähr zu rechnen haben. Das ist insbesondere nach einer Neugründung der Fall oder wenn sich das Einkommen deutlich anders als bisher entwickelt. Zwar kann man auf den Seiten des Finanzamtes die aktuellen Steuertabellen abrufen, die Berechnung ist aber sehr komplex, da für jede Einkommensstufe ein anderer Steuersatz veranschlagt wird.
Daher ist es empfehlenswert, stattdessen einen Einkommensteuer Rechner zu verwenden. Hier muss man lediglich das zu erwartende Jahreseinkommen, die Steuerklasse und eventuell vorhandene Freibeträge sowie Kirchensteuerabzüge angeben. Anschließend wird die voraussichtliche Einkommensteuer angezeigt. Wer sich unsicher ist, wie viel er letztendlich verdienen wird, kann auch Berechnungen mit mehreren unterschiedlichen Werten vornehmen.
Allerdings kann der Einkommensteuer Rechner niemals die genaue Steuerhöhe ermitteln, da in diese noch weitere Faktoren mit einfließen. So müssen Kapitalerträge und Mieteinnahmen zusätzlich versteuert werden und können zu einer höheren Steuerlast führen. In den meisten Fällen liegt der tatsächliche Wert allerdings eher unterhalb des Berechnungsergebnisses.
Es gibt zahlreiche Ausgaben, die man von der Steuer ansetzen kann, zum Beispiel Fahrtkosten für den Arbeitsweg und Ausgaben für die berufliche Weiterbildung. Auch hohe Gesundheitskosten, Spendenzahlungen und Mitgliedsbeiträge für Parteien können in der Steuererklärung angegeben werden. Auch andere außergewöhnliche Belastungen können die Einkommensteuer mindern. Im Zweifelsfall sollte man sich daher an einen Steuerberater wenden.