Okt 18 2010

Einkomensteuer absetzen – es gibt viele Möglichkeiten

Nicht nur für Firmen, auch für Privatpersonen gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um die Steuerlast zu mindern. So können Privatleute bei der Einkommenssteuer beispielsweise Werbungskosten geltend machen.

Wer über ein Einkommen verfügt, der muss auf dieses Einkommen Steuern zahlen. Wie hoch die Steuern sind, wird von verschiedenen Faktoren bestimmt, unter anderem davon, ob man ledig oder verheiratet ist oder Kinder hat. Auch die Höhe des Lohnes spielt eine Rolle. Die Einkommenssteuer gehört damit zu einer der wichtigsten Einnahmequellen des Staates, der das Steueraufkommen nach einem bestimmten Schlüssel an Bund, Länder und Kommunen verteilt, die davon wiederum eine Vielzahl verschiedener Aufgaben finanzieren. Allerdings verbleibt nicht immer das gesamte Steueraufkommen auch bei der öffentlichen Hand, denn für jeden steuerpflichtigen Bürger gibt es die Möglichkeit, sich am Ende des Jahres einen Teil der gezahlten Steuern zurückzahlen zu lassen. Wer also bei der Einkommenssteuer etwas absetzen will, der sollte sich zunächst eine genaue Checkliste machen, denn absetzbar ist im Prinzip vieles, aber nicht immer auch für alle.

Ein großer Posten bei der Absetzbarkeit der Einkommenssteuer sind beispielsweise die sogenannten Werbungskosten. Dazu gehören nicht nur Kosten, die im engeren Sinne für die „Werbung“ ausgegeben werden, sondern dazu zählt beispielsweise auch der tägliche Weg zur Arbeit. Zwar gibt es an dieser sogenannten „Pendlerpauschale“ immer mal wieder kleinere oder größere Änderungen, absetzbar sind die Kosten auf die eine oder andere Art jedoch immer. Für die Absetzbarkeit spielt es dabei auch keine Rolle, wie der Weg zur Arbeit zurückgelegt wird, ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß. Hat man auf dem Weg zur Arbeit mit dem eigenen Auto einen Unfall, so können auch die Reparaturkosten zumindest zu einem Teil steuerlich abgesetzt werden. Gleiches gilt für die Kosten der Kfz-Versicherung, die der Eigentümer eines Pkws tragen muss. Ein weiterer Punkt, der ebenfalls unter das Thema „Werbungskosten“ fällt, ist die Berufsbekleidung. Auch die Kosten hierfür sind zu einem Teil steuerlich absetzbar und helfen so, die Steuerlast zu mindern. Ein weiterer Tipp: Auch die Kosten für Medikamente, Krankengymnastik oder ärztliche Behandlungen lassen sich zum Teil als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen.

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