Dez 31 2009

Lohnsteuerkarte beantragen beim Einwohnermeldeamt

Eine Lohnsteuerkarte beantragen muss jeder, der in Deutschland eine ordentliche Arbeit aufnehmen will. In vielen Gemeinden kann man dies mittlerweile auch per Mail, Telefon oder Online-Formular tun.

Wer in Deutschland ein ordentliches Arbeitsverhältnis aufnehmen will, der muss zunächst eine Reihe bürokratischer Hürden überwinden. Einer der wichtigsten Punkte: Der potentielle Arbeitnehmer muss eine Lohnsteuerkarte beantragen, denn ohne eine Lohnsteuerkarte kann niemand eingestellt werden. Wichtig ist sie vor allem für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, denn aus den entsprechenden Angaben auf dieser Karte kann der Arbeitgeber ersehen, welche steuerlichen Besonderheiten bei der Abrechnung beachtet werden müssen. So ist auf der Lohnsteuerkarte beispielsweise vermerkt, welcher Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer angehört, was für die Berechnung gewisser Steuersätze wichtig ist. Darüber hinaus werden unter anderem Freibeträge vermerkt. Ohne eine solche Lohnsteuerkarte ist die Aufnahme eines ordentlichen Arbeitsverhältnisses in Deutschland also nicht möglich.

Für den potentiellen Arbeitnehmer ist wichtig zu wissen, dass er die Lohnsteuerkarte beantragen muss, und zwar explizit bei der dafür zuständigen Stelle in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Eine Lohnsteuerkarte beantragen kann man in der Regel beim Einwohnermeldeamt. Mittlerweile wickeln viele Städte und Gemeinden diesen Service auch über so genannte Bürgerbüros ab, so dass die Ausstellung des Dokumentes schnell und unkompliziert erfolgen kann. Da auf der Karte von seiten der Stadt eine Vielzahl von Einträgen erfolgen muss, kann der Arbeitnehmer die Karte nicht sofort mitnehmen. Nach der Beantragung wird sie ihm per Post zugeschickt. Einmal beantragt, erfolgt die Zusendung der Karte im nächsten Jahr automatisch. Allerdings gilt diese Regelung lediglich für die erste Lohnsteuerkarte. Wer im Laufe des Jahres weitere Karten beantragt, beispielsweise weil er einen Nebenjob angenommen hat, der muss für diese Karte wieder einen Antrag stellen.

In einigen Städten und Gemeinden muss man nach wie vor selbst vorstellig werden, um eine Lohnsteuerkarte ausgestellt zu bekommen. Vor allem in Großstädten ist es aber mittlerweile oft auch möglich, die Lohnsteuerkarte entweder per Mail oder telefonisch zu beantragen. Auch ein Online-Formularservice wird mittlerweile von vielen Gemeinden angeboten.

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