Juli 19 2011
Riester Rente: Steuerliche Aspekte beim Banksparplan
Von staatlicher Förderung zu Steuererleichterungen – Die Vorteile
Es muss nicht immer die Riester Rente Versicherung sein – auch der Riester Banksparplan kann eine attraktive Variante sein, wenn man mit staatlichen Förderungen und steuerlichen Erleichterungen ein kleines Vermögen für die Altersvorsorge aufbauen möchte. Hinzu kommt, dass der Riester Banksparplan als sehr kostengünstig gilt.
Ein Riester Banksparplan genießt zunächst die gleichen Vorteile wie eine klassische Riester Rente. Er ist staatlich gefördert in Form von Zulagen und während der Ansparphase steuerlich begünstigt. Anders als ein Fondssparplan gilt ein Banksparplan als sehr sicher und ohne jegliche Risiken der Kursschwankungen. Das macht ihn zu einer soliden Anlage für sicherheitsorientierte Anleger. Gleichzeitig kommen auch bei einem Riester Banksparplan die staatlichen Zulagen zur Anwendung. Die Grundzulage liegt bei 154 Euro für den Versicherten und den Ehepartner als mittelbar Berechtigten, sofern kein eigenes Einkommen besteht. Für Kinder wird eine staatliche Kinderzulage in Höhe von 185 Euro gezahlt, ist das Kind ab dem Jahr 2008 geboren, beträgt sie sogar 300 Euro. Die Kinderzulage wird gezahlt, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Auch hinsichtlich der Kosten ist der Riester Banksparplan eine gute Wahl – viele Banken verzichten auf Gebühren. Geringere Gebühren führen zu einer soliden Verzinsung der Beiträge. Insgesamt ist der Riester Banksparplan damit eine solide Alternative zur teureren Riester Rente.
Bei der Steuererklärung anzusetzen – Die Beiträge
Während der Ansparphase sind die Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben bis zu 2.100 Euro pro Jahr steuerlich geltend zu machen. Damit verringern sich das zu versteuernde Einkommen des Steuerpflichtigen und seine Steuerlast.
Die Mühe hat sich gelohnt – Die Auszahlung
Die Leistungen aus einem Riester Banksparplan sind geschützt vor Hartz IV und Pfändung. Damit stehen sie dem Anleger nach Ablauf des Sparplans zur Verfügung. Durch die steuerliche Begünstigung während der Ansparphase ist die Auszahlung wie jede Leistung aus einem Riester Produkt zu versteuern.