Nov 02 2009

Wichtige Lohnsteuer Tipps bieten Lohnsteuer Programme

Die Lohnsteuer ist die Steuer, die unmittelbar jeden Einzelnen von uns trifft. Sie richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der gewählten Steuerklasse.

Veröffentlicht von: Tino Haas

Der Begriff gewählte Steuerklasse ist nicht ganz richtig, denn die Steuerklassen sind je nach Familienstand und persönlicher Situation unterschiedlich zu bewerten. Dabei gilt, dass Alleinstehende und in „wilder Ehe“ lebende Menschen grundsätzlich die Lohnsteuerklasse I erhalten. Bei den Alleinerziehenden ist es die Lohnsteuerklasse II. Lohnsteuerklasse VI gilt dann, wenn ein zweiter Job auf einer zweiten Lohnsteuerkarte ausgeübt wird.

Nur verheiratete Paare haben die Wahl. Verdienen beide Partner etwa gleich viel, ist die Kombination IV / IV sinnvoll. Wenn nur einer gut verdient, sollte er die Steuerklasse III wählen, der andere Partner die Steuerklasse V. So werden bereits im laufenden Jahr weniger Steuern einbehalten. Während diese Lohnsteuer Tipps noch jedermann bekannt sein dürften, sieht es mit anderen Sachverhalten schon anders aus.

Die Steuererklärung

Die Steuererklärung ist dabei das leidigste Thema, welches viele Menschen scheuen. Denn diese ist in Deutschland sehr kompliziert aufgebaut. Wer es sich zutraut, kann Lohnsteuer Programme nutzen, mit denen er seine Steuererklärung erstellt. Dabei bieten diese Programme eine besonders einfache Möglichkeit für die Erstellung der Lohnsteuer.

So werden in einem übersichtlichen Fenster alle wichtigen Daten abgefragt. Hierzu zählen die Höhe des Einkommens, sowie angefallene Ausgaben für Werbungskosten und Co. Dabei werden auch verschiedene Lohnsteuer Tipps durch die Lohnsteuer Programme angezeigt. Diese Tipps beinhalten beispielsweise, dass auch bei nicht angefallenen Kontoführungsgebühren ein Betrag X grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden kann. Ebenfalls werden Spenden in bestimmtem Rahmen auch ohne weitere Belege anerkannt.

Steuernachzahlung vermeiden

Durch diese Lohnsteuer Tipps, die die Lohnsteuer Programme zur Verfügung stellen, kann eine Nachzahlung in vielen Fällen vermieden werden. Insbesondere wenn hohe Fahrtkosten zur Arbeitsstelle entstehen, ist eine Steuererstattung durchaus üblich. Wer dringend auf das Geld angewiesen ist, sollte die Steuererklärung so früh als möglich abgeben, wenn die Finanzämter noch nicht allzu viel zu tun haben.

Die üblichen Fristen müssen dabei natürlich ebenfalls eingehalten werden. So ist die Steuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Wer mehr Zeit benötigt, kann mit einem formlosen Schreiben eine Fristverlängerung beantragen, die üblicherweise bis zum 30.09. des Folgejahres gewährt wird. Wer seine Steuererklärung vom Steuerberater erstellen lässt, erhält hierbei nicht nur wichtige Lohnsteuer Tipps, sondern kann seine Steuererklärung bis zum 31.12. des Folgejahres abgeben. Ebenfalls kann der Steuerberater noch eine weitere Fristverlängerung bis Februar des übernächsten Jahres auf Antrag erwirken.

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