Mai 12 2009

Lohnsteuer: Werbungskosten geschickt ausnutzen

Jedes Jahr zahlen wir etliche Millionen zu viel Lohnsteuer. Werbungskosten können ein wirksames Instrument sein, um die Steuerlast zu reduzieren. Wer die gesetzlichen Möglichkeiten kennt, kann clever sparen.

Komplexer Sachverhalt Lohnsteuer: Werbungskosten umfassen so verschiedene Ausgaben wie Dienstreisen oder Fahrten zur Arbeit, Verpflegung auf geschäftlichen Reisen, Arbeitskleidung und Beiträge für berufsbezogene Mitgliedschaften. Hinzu kommen Büromaterial, Computer & Co. Doch was ist mit Umzugskosten und häuslichen Dienstleistungen? Für Laien ist das System nur schwer durchschaubar. Um die Abrechnung für Arbeitnehmer (und Finanzbeamte) einfacher zu gestalten, gewährt der Staat daher eine generelle Pauschale von 920 Euro für Werbungskosten, die jeder Steuerzahler von seinem Einkommen abziehen darf.

Wenn man hohe Ausgaben hat, etwa durch einen weiten Arbeitsweg, wird dieser Pauschbetrag jedoch rasch überschritten. Bereits eine tägliche Fahrt von 14 Kilometern zur Arbeitsstelle verursacht mehr Kosten. Deshalb: Wer bei der Lohnsteuer Werbungskosten geltend machen möchte, muss sich nicht mit niedrigen Pauschbeträgen begnügen. Alle Ausgaben über 920 Euro sollten jedoch individuell begründet und nachweisbar sein. Beispielsweise mit exakten Kilometerangaben zur täglichen Fahrtstrecke oder mit einer Liste der absolvierten Dienstfahrten.

Wichtig: Nicht übertreiben! Da auch Finanzbeamte einen PC haben, können sie per Routenplaner schnell überprüfen, ob die angegebenen Fahrtstrecken tatsächlich stimmen.

Leidiges Thema Arbeitszimmer: Seit der Gesetzgeber die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch anerkennt, wenn sich dort der Mittelpunkt des beruflichen Lebens befindet, haben etliche Arbeitnehmer Nachteile. Entsprechend viele Klageverfahren laufen. Da bisher kein höchstrichterliches Urteil vorliegt, empfehlen Fachleute deshalb, die Kosten dennoch geltend zu machen. Falls das Bundesverfassungsgericht die Sicht der Kläger bestätigt, winken dann satte Rückzahlungen.

Weiterhin absetzbar sind Werbungskosten wie Rechnungen für Computer, Büromöbel und andere Arbeitsmittel.

Tipp: Die berufliche Mobilität steigt. Wer im vergangenen Jahr aus beruflichen Gründen umziehen musste, kann einen Teil der Ausgaben für Spedition, Makler oder doppelte Mieten als Werbungskosten geltend machen. In der Folge sinkt das zu versteuernde Einkommen. Im Gegensatz dazu stehen private Umzüge. Deren Kosten lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20% direkt von der Steuerschuld abziehen. Bei der Steuererklärung muss also klar werden, ob es sich um einen privaten oder beruflich motivierten Umzug handelt.

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